Am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag endlich den Weg dafür frei gemacht, dass die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung finanziell abgesichert wird – nachdem eine Aufnahme in das Teilhabestärkungsgesetz gescheitert war. Geplant ist, dass die Kosten für die Assistenz für Angehörige wie Verdienstausfall von der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V) übernommen werden sollen. Erfolgt die Assistenz durch Mitarbeiter*innen des LebensOrts wie z. B. Bezugsbetreuer*innen, sollen die Kosten von der Eingliederungshilfe (SGB IX) getragen werden.
Der Bundesrat muss noch dem Gesetz nach der Sommerpause im September zustimmen, zudem muss der Gemeinsame Bundesausschuss (das Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen) Detailregelungen ausarbeiten.
Seit langer Zeit setzten sich viele Verbände, darunter auch wir Anthropoi Selbsthilfe, intensiv dafür ein, endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Link zur Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20210624%20MM%20Fachverba%CC%88nde%20erfolgreich%20fu%CC%88r%20Assistenz%20im%20Krankenhaus.pdf