(29.11.2019) Der Bundesrat stimmt dem Angehörigenentlastungsgesetz zu.

Damit entfällt ab dem 01.01.2020 der Unterhaltsbeitrag für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, vollständig. Betroffene Eltern sollten deswegen, sofern noch nicht erfolgt, Daueraufträge zur Überweisung des Unterhaltsbeitrags ab Januar 2020 beenden.
Mehr dazu und weitere Infos unter: > Service > Bundesteilhabegesetz.

Zum 1. Januar 2020 treten wichtige Änderungen in Kraft: Die sogenannte Trennung der Leistungen. Haben Sie an alles gedacht und mit Ihren zuständigen Behörden geklärt? In unserem BTHG-Info Nr. 5 finden Sie die wichtigen Punkte.

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