(16. April 2019) Anthropoi Selbsthilfe begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass nun tatsächlich alle Menschen mit Behinderung bei der Europawahl am 26. Mai 2019 wählen dürfen!
Schon am 29. Januar 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt. Die Regierungskoalition hatte das Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen im Wahlgesetz laut Beschluss vom 11. April 2019 nun allerdings erst für den 1. Juli 2019 vorgesehen. Aufgrund eines Eilantrages der Bundestagsfraktionen der Grünen, der Linken und der FDP hat das Bundesverfassungsgericht kurzfristig entschieden: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl. Die Urteilsbegründung folgt noch.
Was heißt dies praktisch? Wer bisher nicht in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist, weil sie/er unter sogenannter Vollbetreuung steht („Betreuung in allen Angelegenheiten“), soll sich – mit Unterstützung durch ihren/seinen rechtlichen Betreuer*in – möglichst schnell bis spätestens 3. Mai 2019 direkt an das zuständige kommunale Wahlamt wenden, um einen Wahlschein für die Europawahl zu bekommen.
Informationen in Leichter Sprache über die Europawahl:
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