BMAS-Rundschreiben zum Mittagessen in der WfbM

Rundschreiben zum Mittagessen in der WfbM, bei anderen Leistungsanbietern nach §60 SGBIX oder im Rahmen vergleichbarer tagesstrukturierender Angebote vom 28.10.2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat inzwischen ein achtseitiges Rundschreiben veröffentlicht, wie hinsichtlich des Mehrbedarfs für das Mittagessen in der WfbM und sonstigen tagesstrukturierenden Angeboten umgegangen werden kann. Das Rundschreiben richtet sich an die Leistungsträger und soll eine einheitliche Anwendung des Gesetzes unterstützen. Zu begrüßen ist, dass der Mehrbedarf pauschal gewährt wird. D. h. es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich an jeder Mahlzeit in der WfbM etc. teilgenommen wird. Abwesenheit durch Urlaub oder gesetzliche Feiertage sind in der Pauschale bereits berücksichtigt. Wenn allerdings im Voraus ersichtlich ist, dass der Leistungsberechtigte zwei Wochen oder länger wegen Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nicht teilnehmen wird, muss der Leistungsträger hierüber im Rahmen der Mitwirkungspflicht informiert werden. Gleiches gilt, wenn z.B. die Arbeitszeit reduziert wird und nur noch vier Tage statt fünf Tage in der Woche die Wfbm etc. aufgesucht wird.

Das Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden (pdf, 344 kB).