BTHG-Musteranträge

Anträge stellen

Ab 1. Januar 2020 gilt laut BTHG (Bundesteilhabegesetz) die sogenannte Trennung der Leistungen. Damit werden je nach länderspezifischer Regelung Anträge notwendig, die Sie als rechtliche*r Betreuer*in stellen müssen.

Wichtig ist es, dass man einen Nachweis über den Eingang des Antrags beim Leistungsträger erhält. Der Antrag kann z. B. persönlich mit einer Empfangsquittung abgegeben oder vorab gefaxt werden.

Benötigt die Behörde spezielle Formulare, ist die Behörde dazu verpflichtet, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Verstehen Sie das Formular nicht oder haben Sie Probleme mit dem Ausfüllen, ist die Behörde ebenfalls verpflichtet, Ihnen zu helfen.

Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflicht bei Antragstellung und auch später bei Veränderungen.

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in unserem BTHG-Info Nr. 5.

Muster-Antrag auf Grundsicherung

Sofern bis Mitte Oktober 2019 keine Information seitens des Leistungsträgers vorliegt, sollte ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Leistungen der Grundsicherung werden nach dem Gesetz nämlich nur auf Antrag gewährt.

Zuständig ist in der Regel der Leistungsträger (Sozialamt) am Ort der ersten Antragsstellung. Es sind länderspezifische Abweichungen möglich. Hierzu kann der bisherige Leistungsträger Auskunft geben.

Wir stellen Ihnen hier einen einfachen Muster-Antrag zur Verfügung

Muster-Antrag auf Eingliederungshilfe

Das Gesetz sieht ab dem 01.01.2020 vor, dass Leistungen der Eingliederungshilfe ausdrücklich nur auf Antrag gewährt werden. Sollte seitens der Leistungsträger bis Mitte Oktober 2019 keine Informationen erfolgt sein, sollte im Zweifel auch hier ein Antrag gestellt werden.

Zuständig ist der Eingliederungshilfeträger am Ort der ersten Antragsstellung. Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe an einem Ort kann sich durch das BTHG geändert haben, hierzu sollte der bisherige Eingliederungshilfeträger Auskunft geben können.

Wir stellen Ihnen hier einen einfachen Muster-Antrag zur Verfügung