Bundesrat stimmt dem Angehörigenentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt.
Damit entfällt ab dem 01.01.2020 der Unterhaltsbeitrag für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, vollständig.
Betroffene Eltern sollten deswegen, sofern noch nicht erfolgt, Daueraufträge zur Überweisung des Unterhaltsbeitrags ab Januar 2020 beenden.
Zu begrüßen ist auch die deutlich erhöhte Einkommensgrenze von 100.000,00 EUR Jahreseinkommen für Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern und Eltern, die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten.
Ebenso erfolgt mit dem Gesetz die Einführung eines Budgets für Ausbildung als mögliche Alternative zu einer WfbM sowie die weitere finanzielle Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).