Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet, und am 26. März 2021 hat auch der Bundesrat der Reform zugestimmt.
Das Gesetz wird am 01.01.2023 in Kraft treten.
Die Zeit bis zum 1. Januar 2023 soll genutzt werden, damit auch die Betreuungsbehörden sich auf ihre erweiterten Aufgaben vorbereiten können.

Im Mittelpunkt der Reform stehen die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der praktischen Umsetzung.
Allerdings gibt es auch für ehrenamtliche Betreuer*innen Verbesserungen. So soll eine bessere Beratung und Unterstützung für ehrenamtliche Betreue*rinnen durch Betreuungsvereine, aber auch die Betreuungsbehörden als Ansprechpartner*innen erfolgen. Für ehrenamtliche Betreuer*innen wie z.B. Eltern, Kinder aber auch Geschwister gibt es außerdem Erleichterungen bei der Prüfung durch das Betreuungsgericht.

Link zum Gesetzestext:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1002/erl/5.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Anthropoi Selbsthilfe wird die für Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen relevanten Änderungen in einem Betreuungsrecht Info Nr. 2 aufgreifen, welches voraussichtlich im Herbst 2021 erscheinen wird.

Unser erstes Betreuungsrecht Info siehe vorherigen Beitrag.