Definitiv: Umsätze aus Wohn- und Betreuungsverträgen sind umsatzsteuerfrei

In einem Schreiben vom 24. März 2020 informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine Anpassungen der umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen durch das BTHG. Unter anderem wird festgelegt, dass Umsätze aus den Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz umsatzsteuerfrei sein können.
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/bundesministerium-fuer-finanzen-informiert-ueber-anpassungen-der-umsatzsteuerlichen-behandlung-der-eingliederungshilfe-und-sozialhilfeleistungen-durch-das-bthg/