Mehrbedarf für das Mittagessen wird weiter berücksichtigt

(aus informiert! Johanni 2020)

Für das gemeinsame Mittagessen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder in den Förder- und Betreuungsbereichen (FuB) erhalten Menschen mit Assistenzbedarf einen Mehrbedarf von 3,40 EUR pro Tag vom Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung. Mit Beginn der sogenannten Corona Krise wurden bundesweit die WfbMs sowie die FuBs geschlossen. Das gemeinsame Mittagessen konnte nicht mehr in der bekannten Form stattfinden. Deswegen bestand zunächst eine Unsicherheit, ob Menschen mit Assistenzbedarf bzw. deren rechtliche Betreuer*innen diese Tatsache dem zuständigen Sozialamt mitteilen müssten.

Erfreulicher Weise hat der Gesetzgeber das Problem noch im Mai 2020 im Sozial-Pakt II aufgegriffen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31.08.2020 wird der Mehrbedarf in unveränderter Höhe anerkannt, unabhängig davon, wie und wo das Mittagessen eingenommen wird.
D.h. Menschen mit Assistenzbedarf erhalten den Mehrbedarf für das Mittagessen weiterhin, auch wenn dieses wegen der WfbM-Schließung in der besonderen Wohnform eingenommen wird.

RAin Sabine Westermann

AKTUALISIERUNG Juli 2021

Die Pauschale für das Mittagessen wird wie oben beschrieben weiterhin bis Ende 2021 wie bisher weiter ausgezahlt.