Sonder-Newsletter 2. Dezember 2019
Sonder-Newsletter 2. Dezember 2019
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BTHG – Bundesteilhabegesetz
Erfreuliches zum Jahreswechsel: Bundesrat stimmt dem Angehörigenentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt. Damit entfällt ab dem 01.01.2020 der Unterhaltsbeitrag für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, vollständig. Betroffene Eltern sollten deswegen, sofern noch nicht erfolgt, Daueraufträge zur Überweisung des Unterhaltsbeitrags ab Januar 2020 beenden.
Zu begrüßen ist auch die deutlich erhöhte Einkommensgrenze von 100.000,00 EUR Jahreseinkommen für Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern und Eltern, die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten.
Ebenso erfolgt mit dem Gesetz die Einführung eines Budgets für Ausbildung als mögliche Alternative zu einer WfbM sowie die weitere finanzielle Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Erfreuliches zum Jahreswechsel 2: Unsinnige Besteuerung von Verpflegungsleistungen in besonderen Wohnformen voraussichtlich abgewendet
Für erhebliche Unsicherheit sowohl bei Leistungsberechtigten und deren Angehörigen, aber auch bei Leistungserbringern, sorgte zuletzt die Information, dass Menschen zukünftig 19% Mehrwertsteuer auf die Verpflegung in den besonderen Wohnformen zahlen müssten. Die Verpflegung in einer besonderen Wohnform würde damit steuerlich so behandelt, wie ein Essen im Restaurant. Gleichzeitig sind solche zusätzlichen steuerlichen Belastungen nicht im Regelsatz der Grundsicherung berücksichtigt.
Nach erheblicher Kritik sowohl seitens der Leistungserbringer, seitens der Leistungsberechtigten aber auch seitens der Leistungsträger hat das BMAS jetzt in einem aktuellen Schreiben vom 22.11.2019 Entwarnung gegeben. Auch zukünftig sollen die Verpflegungsleistungen in besonderen Wohnformen von der Mehrwertsteuer befreit sein. Aktuell erfolgt hierzu eine zeitnahe Abstimmung zwischen Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den obersten Finanzbehörden der Länder.
Weitere detaillierte Informationen zu dem Thema sowie das Schreiben des BMAS vom 22.11.2019 sind abrufbar unter:
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/bmas-umsatzsteuerrechtliche-fragen/
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