Newsletter April 2016
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 8. April 2016.
Den Newsletter hier als pdf-Datei downloaden.
Newsletter 3 / 2016
8. April 2016
Liebe LeserInnen,
die Vorbereitungen der Anthropoi Jahrestagung sind weiter in vollem Gange, wir freuen uns auf weitere Anmeldungen unter
> Service > Veranstaltungen > Anthropoi Jahrestagung.
Unsere ordentlichen Mitglieder und die Fördermitglieder erhalten in den nächsten Tagen ihre Einladung zur Mitgliederversammlung, die im Rahmen der Jahrestagung stattfinden wird.
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Neues aus der Selbsthilfe
- Neues aus Politik und Gesellschaft
- Neulich in …
- Termine
- Lust auf mehr …
Neues aus der Selbsthilfe
Suche nach Juristin / Jurist
Unser sozialpolitischer Sprecher Herr Hilmar von der Recke wird zum Jahresende diese Honorartätigkeit aufgeben. deshalb suchen wir eine/n Nachfolger/in. Die Stellen-Anzeige finden Sie hier als pdf. Wir freuen uns, wenn Sie dies ggf. in Ihrem Bekanntenkreis weitergeben.
Erster Newsletter in Einfacher Sprache erschienen!
Mit dem „Newsletter für uns!“ werden Menschen mit Assistenzbedarf direkt angesprochen und informiert.
Menschen mit Assistenzbedarf übernehmen zunehmend Verantwortung und wirken aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mit: ob in der Werkstatt für behinderte Menschen als Werkstattrat, als Heim- oder Dorfbeirat in den anthroposophisch orientierten LebensOrten oder gar bundesweit auf Verbandsebene. Inzwischen haben sich im Anthropoi Bundesverband zahlreiche Ebenen der Mitwirkung und des Empowerments entwickelt und weiten den Mitwirkungskreis der sogenannten SelbstvertreterInnen, also der Menschen mit Assistenzbedarf, die eine bestimmte Funktion oder Aufgabe übernommen haben, weiter aus. „Der Newsletter für uns!“ erscheint einmal monatlich. Er wird gemeinsam von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe herausgegeben. Zur ersten Ausgabe von „Der Newsletter für uns!“ hier klicken.
Bei Interesse können Sie den Newsletter unter 06035 / 81 190 telefonisch oder per Mail an: assistenz [at] anthropoi.de gerne kostenlos abonnieren.
Neues aus Politik und Gesellschaft
Zwischennachricht zum Bundesteilhabegesetz
Wie im letzten Newsletter bereits berichtet, hat die derzeitige große Koalition In ihrem Regierungsprogramm mit Nachdruck ihre Absicht herausgestellt, die Situation von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zu verbessern. In dem Mitte Januar 2016 bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es in der Einleitung des „Entwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“:
„Die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, sollen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden….“
Dieser Arbeitsentwurf, der sich auch jetzt noch in der Phase der Abstimmung zwischen den Ministerien und den Bundesländern befinden soll, kann deshalb noch nicht als Endfassung betrachtet werden.
Die folgenden Beispiele stehen stellvertretend für noch viele andere Punkte. Eine endgültige Benennung aller unerfüllten Forderungen sprengt den Rahmen dieses Newsletters und kann erst nach Vorlage des amtlich veröffentlichten Entwurfs für ein neues Bundesteilhabegesetz erfolgen. Nach den derzeitigen Verlautbarungen soll hiermit am 18. April 2016 zu rechnen sein. Sehen wir mal, ob dieser Termin nun nach den vielen bisherigen Terminverschie-bungen zutreffend ist.
In einem Teil 1 des“ SGB IX-Neu“ werden darin behinderungsartübergreifend und für alle Rehabilitationsträger geltenden „Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen“ festgelegt. In 14 Kapiteln werden folgende Themen abgearbeitet:
- Allgemeine Vorschriften,
- Prävention,
- Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs,
- Koordinierung der Leistungen,
- Zusammenarbeit,
- Leistungsformen und Beratung,
- Struktur,
- Qualitätssicherung und Verträge,
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation,
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe sowie Beteiligung der Verbände und Träger.
Ein völlig neuer zweiter Teil des SGB IX trägt die Überschrift: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungsrecht). Er umfasst 11 Kapitel mit den Überschriften:
- Allgemeine Vorschriften,
- Grundsätze der Leistungen,
- Medizinische Rehabilitation,
- Teilhabe am Arbeitsleben,
- Teilhabe an Bildung,
- Soziale Teilhabe,
- Gesamtplanung,
- Vertragsrecht,
- Einkommen und Vermögen,
- Statistik,
- Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Eine Prüfung beider Teile hat bei den Behindertenverbänden zu der sehr enttäuschenden Erkenntnis geführt, dass wesentliche Forderungen der durch die Verbände vertretenen Menschen mit Behinderung und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Entwurf keinen Eingang gefunden haben oder nur völlig unzureichend berücksichtigt werden. So droht vielen Menschen, die bisher Eingliederungshilfe beanspruchen konnten, eine Schlechterstellung oder sogar der vollständige Entzug der Hilfe.
Beispielhaft nenne ich:
- Eingliederungshilfeleistungen sollen zukünftig nur Menschen erhalten, die eine erhebliche Teilhabeeinschränkung aufweisen. Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Ausführung von Aktivitäten in mindestens fünf der folgenden Lebensbereiche nicht ohne personelle oder technische Unterstützung möglich ist oder in mindestens drei Lebensbereichen nicht möglich ist:
- Lernen und Wissensanwendung,
- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,
- Kommunikation,
- Mobilität,
- Selbstversorgung,
- häusliches Leben,
- interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,
- bedeutende Lebensbereiche,
- Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.
- Das Bundesteilhabegeld wir es nach dem Entwurf nicht geben.
- Zwar wird die Eingliederungshilfe-Neu nun aus dem Sozialhilferecht des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) herausgenommen und im SGB IX aufgenommen, das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt. Dies ist zu begrüßen. Aber es verbleibt bei der Pflicht der Menschen mit Behinderung, ihr Einkommen und Vermögen vorrangig einzusetzen. Erst wenn beide bis auf heraufgesetzte Freibeträge verbraucht sind, setzt staatliche Hilfe ein. Von einem einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich kann keine Rede sein.
- Das die UN-Behindertenrechtskonvention wie ein roter Faden durchziehende Wunsch- und Wahlrecht findet sich im Arbeitsentwurf nicht ausreichend wieder. So soll beim Vorliegen verschiedener vergleichbarer Angebote nur das preisgünstigste gewählt werden dürfen bzw. dessen Preis maßgeblich sein. Weggefallen ist das bis jetzt zu beachtende Kriterium der Zumutbarkeit eines Leistungsangebots. Ungeregelt ist auch, wann verschiedene Leistungsangebote vergleichbar sind.
- Die oben genannte Forderung der Personenzentrierung der Leistung führt zu einer Abschaffung der einheitlichen Lebensbedarf und Hilfebedarf umfassenden Pflegesätze für Menschen, die in einer stationären Einrichtung in Wohngruppen leben, wie dies in den LebensOrten zumeist der Fall ist. In Zukunft sollen die notwendigen Leistungen der Eingliederung als Fachleistungen in einem Gesamtplanverfahren individuell für jeden Antragsteller festgestellt werden. In diesem Verfahren sind alle in Betracht kommenden Rehabilitationsträger einschließlich der Träger der Eingliederungshilfe einbezogen. Daneben werden der Lebensunterhalt und die Kosten des Wohnens über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finanziert. Diese Leistungen sind weiterhin Sozialleistungen und sollen sich z.B. bei den Wohnraumkosten an der Höhe der durchschnittlichen angemessenen Aufwendungen für Warmmiete eines Einzelpersonenhaushalts im Bereich des Trägers der Sozialhilfe bemessen. Ob so die Kosten eines gemeinschaftlichen Wohnens im bisherigen Maße gedeckt werden können, erscheint sehr fraglich.
- Der Entwurf arbeitet an vielen Stellen mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Diese werden letztlich erst durch die Rechtsprechung – kostspielig und langdauernd konkretisiert werden müssen.
07.04.2016 RA Hilmar von der Recke
Neulich in …
… der Karl Schubert Gemeinschaft in Filderstadt:
„Rundtische, Webrahmen und andere Haltekräfte“
„Der Horizont ist durchzogen von den scharfen Außenkanten eines wie über die Streuobstwiesen gestülpten Betonkubus:
Wer die Karl-Schubert-Werkstätten in Filderstadt besuchen möchte, prallt zunächst, bevor die anthroposophische Einrichtung sichtbar wird, gegen Industriearchitektur zeitgenössischen Designs.
Dahinter spielen sich pulsierende Arbeitssituationen ebenso ab wie stille meditative Momente.“
So beginnt der Artikel im Magazin info3, März 2016.
Den ganzen Artikel können Sie online lesen unter
http://www.info3-magazin.de/rundtische-webrahmen-und-andere-haltekraefte/
… der Camphill Dorfgemeinschaft Lehenhof:
„Camphill – eine Zukunftsgemeinschaft mit Geschichte“
„Rund steht der Mond an diesem frühen Morgen noch am Himmel, zwischen den Kronen hoher Buchen schwebt er über dem Rand des Deggenhauser Tals. Bald wird in der Ferne gegenüber die Sonne auftauchen und zwischen den Hochnebeln hindurch einen ersten Blick in den silbernen Spiegel des Bodensees werfen.“
Im Lebensmagazin „a tempo“ März 2016 (ist auch Bestandteil des dm-Kundenmagazins) erschienen.
Den ganzen Artikel können Sie online lesen unter
http://www.a-tempo.de/article.php?i=201603&c=3
Wir finden es erfreulich,
dass durch solche Artikel die Arbeit in den Einrichtungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Termine
Pfingsttagung Freundeskreis Camphill
„Ich kann später deine Eltern nicht sein“
14. Mai 2016
Ort: Camphill-Seminar, Frickingen am Bodensee
Programm usw. unter www.freundeskreis-camphill.de
Geschwisterseminartag
28. Mai 2016
Ort: Werkgemeinschaft Bahrenhof
Thema „Planetenreigen“
http://www.beziehungs-weisen.de/seminare/geschwisterseminare/
Anthropoi Jahrestagung: „Ich auch! Inklusionskultur“
9. bis 11. Juni 2016
Ort: Anthroposophisches Zentrum, Kassel-Wilhelmshöhe
Gemeinsame Tagung von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe inklusive der Mitgliederversammlungen.
Programm usw. unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/anthropoi-jahrestagung-2016/
Lust auf mehr…
Kindergeld
Der bvkm-Ratgeber zum Kindergeld für Eltern behinderter Kinder ist im März aktualisiert worden. Bitte senden Sie für die Bestellung der gedruckten Broschüre eine Mail an versand [at] bvkm.de und nennen Sie die gewünschte Stückzahl oder bestellen Sie bequem über den bvkm-Warenkorb (bitte Register „Publikationen nach Themen“ anklicken). Dort finden Sie auch einen Link zum kostenlosen Download.
Sind Sie an weiteren bvkm-Rechtsratgebern interessiert? Hier geht es zur Übersicht.
Hilfe für Flüchtlinge mit Behinderung
Wo können sich Flüchtlinge mit Behinderung oder chronischer Erkrankung medizinisch versorgen lassen? Dazu und mehr Informationen finden Sie beim Familienratgeber der Aktion Mensch unter: www.familienratgeber.de/selbstbestimmt_leben/fluechtlinge_behinderung.php
Allianz ELIANT
Die Website der europäischen Allianz ELIANT wurde neu gestaltet. Schauen Sie selbst:
https://eliant.eu
Publikationsverzeichnis Leichte Sprache des BMAS
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Dies kann man unter
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a701L-publikationsverzeichnis-leichte-sprache.html
bestellen oder herunterladen.
.
Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info [at] anthropoi-selbsthilfe.de
http://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de
.
Spendenkonto bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00