Newsletter Februar 2020
Newsletter 2 / 2020
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 17. Februar 2020.
Den Newsletter vom 17. Februar 2020 hier als pdf-Datei (423 kB) downloaden.
17. Februar 2020
Liebe LeserInnen,
nun haben wir die Einladungs-Unterlagen für den Anthropoi Selbsthilfe Tag fertig, s.u. Zum ersten Mal gibt es ein kleines Einladungs-Video. Ein Medium, das wir jetzt ab und zu verwenden möchten, vor allem auch, um unsere Menschen mit Assistenzbedarf besser erreichen zu können. Unsere Mitglieder erhalten Anfang März noch die Unterlagen zur Mitgliederversammlung zugeschickt – sie stehen dann natürlich auch für Sie alle auf der Website bereit.
Gemeinsam mit dem Anthropoi Bundesverband haben wir die Empfehlung zum Wohn- und Betreuungsvertrag aktualisiert, s.u.
Wir haben uns kürzlich im Vorstand mit der Fragensammlung zur Partizipation beschäftigt und möchten nun auch Sie gerne einbeziehen. Dazu gibt es die neue Rubrik „Partizipations-Fragen“.
Herzlichst grüßt Sie
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Neues aus der Selbsthilfe
- BTHG – Bundesteilhabegesetz
- Neues aus Politik und Gesellschaft
- Termine
- Lust auf mehr …
- NEU: Partizipations-Fragen
Neues aus der Selbsthilfe
Einladung zum Anthropoi Selbsthilfe Tag / Mitgliederversammlung 2020
für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf
Samstag, 25. April 2020 in Sassen
10.30 bis 16:30 Uhr
Unser Thema:
Neues zum Betreuungs-Recht – Stärkung der Selbstbestimmung
In Einfacher Sprache
Erstmals haben wir ein kleines Einladungs-Video erstellt!
Dieses und alle Informationen finden Sie unter:
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/anthropoi-selbsthilfe-tag-mitgliederversammlung-2020/
BTHG – Bundesteilhabegesetz
Empfehlung zum Wohn- und Betreuungsvertrag
Aktualisierte Gemeinsame Empfehlung der Vorstände von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe zu § 8 Abs. 4 WBVG
Die Vorstände des Anthropoi Bundesverbandes und der Anthropoi Selbsthilfe haben ihre Empfehlung vom 06.02.2010 zum § 8 Abs. 4 WBVG aktualisiert.
§ 8 Abs. 1 bis 3 WBVG regelt die Verpflichtung zur Anpassung des Wohn- und Betreuungsvertrags bei Änderung des Pflege‐ oder Betreuungsbedarfs des*r Bewohner*in einseitig durch den LebensOrt. Nach § 8 Abs. 4 kann die Pflicht zur Vertragsanpassung aber auch ausgeschlossen werden.
Allerdings kann die Frage, ob eine Vertragsanpassung möglich oder ein Leistungsausschluss notwendig ist, im sozialen Gefüge eines LebensOrtes entscheidend von zwischenmenschlichen Faktoren und der konkreten Gestaltung des Gemeinschaftslebens abhängen.
Die gemeinsame Empfehlung sieht deswegen vor, dass eine Regelung in den Wohn‐ und Betreuungsvertrag aufgenommen werden soll, die für den Fall der Änderung des Pflege‐ oder Betreuungsbedarfs eines*r Bewohner*in ein Verfahren zur gemeinsamen Entscheidungsfindung ermöglicht. An dem Verfahren sollen neben dem LebensOrt, der Bewohner*in und der rechtlichen Betreuung auch unabhängige Dritte einbezogen werden. Wie dieses Verfahren konkret ausgestaltet wird, soll im Wohn- und Betreuungsvertrag geregelt werden.
Die Aktualisierung betrifft in erster Linie die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Gleichzeitig wurde die Empfehlung auch sprachlich angepasst. Die Empfehlung kann abgerufen werden unter:
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/zum-wohn-und-betreuungsvertrag/
RAin Sabine Westermann
Grundsicherung
Zum 1. Januar 2020 wurden die Regelsätze angepasst (jährliche Fortschreibung anhand eines Index der Preisentwicklung).
Beim Wohnen in besonderen Wohnformen (bisher: vollstationär) ist die Regelbedarfsstufe 2 gültig. Der monatliche Satz wurde um 7 Euro erhöht und beträgt nun 389 Euro pro Monat.
Umsatzsteuerliche Regelungen zur Verpflegung in besonderen Wohnformen (bisher vollstationär) und in der WfbM
Auch die Bundesregierung hat im Rahmen einer Kleinen Anfrage eine Umsatzsteuerpflicht für die Verpflegung in der besonderen Wohnform und für das Mittagessen in der WfbM ausdrücklich verneint.
Aus Bundestags-Drucksache 19/16814 vom 28.01.2020:
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage:
Ein Wohn- und Betreuungsvertrag, der unter das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) fällt und auf Grund dessen dem Bewohner Wohnraum, Pflege- und Betreuungsleistungen und ggf. Verpflegung als Teil der Betreuungsleistung zur Verfügung gestellt wird, ist umsatzsteuerrechtlich als Vertrag besonderer Art nach Abschnitt 4.12.6 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) anzusehen, so dass die Umsätze aus diesen Wohn- und Betreuungsverträgen insgesamt unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 16 Buchstabe h des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fallen.
Werden Pflege-, Betreuungs- und Verpflegungsleistungen von Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgrund getrennter Verträge erbracht, sind die aus der Versorgung ihrer Kunden erzielten Umsätze als mit dem Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung und Pflege eng verbundene Umsätze nach § 4 Nummer 16 UStG anzusehen. Auch die durch Werkstätten für behinderte Menschen erbrachten Verpflegungsleistungen an die Menschen mit Behinderungen sind als eng mit der Betreuung in Werkstätten für behinderte Menschen verbundene Umsätze nach § 4 Nummer 16 Satz 1 Buchstabe f UStG als umsatzsteuerfrei anzusehen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/168/1916814.pdf
Neues aus Politik und Gesellschaft
Special Olympics 2023 in Berlin
Berlin ist nun offiziell Gastgeber der Special Olympics World Games 2023. Am 30. Januar 2020, also 1.234 Tage vor Beginn der ersten Weltspiele für Menschen mit sogenannter geistiger und mehrfacher Behinderung in Deutschland, unterschrieben Vertreter des internationalen Verbandes SOI sowie von Special Olympics Deutschland im Berliner Schloss Bellevue die Verträge. Bundespräsident Steinmeier hatte auch 40 Special-Olympics-Athleten zu dem Festakt in seinen Amtssitz eingeladen.
https://specialolympics.de/news/national/2020/01/offizielle-vertragsunterzeichnung-special-olympics-world-games-2023-im-schloss-bellevue/
Die Special Olympics World Games werden vom 16. bis 25. Juni 2023 in Berlin ausgetragen. Nach der Eröffnungsfeier im Olympiastadion treten etwa 7.000 Athletinnen und Athleten aus über 170 Nationen in 24 Sportarten an. Sie werden von 3.000 Trainern und 20.000 freiwilligen Helfer*innen unterstützt.
Die restliche Sportwelt könne von den Special Olympics mit geistig behinderten Sportlern lernen, sagte SOI-Vorsitzender Tim Shriver im Deutschlandfunk. Er ist der Neffe von John F. Kennedy und Sohn der Gründerin von Special Olympics. Audiobeitrag bzw. zum Lesen: Tim Shriver im Gespräch mit Niklas Potthoff:
www.deutschlandfunk.de/chef-der-special-olympics-sport-ist-ein-lebensrettendes.1346.de.html?dram:article_id=469366
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPREG
Nach mehrfachen Verschiebungen hat das Bundeskabinett nun am 12. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG) beschlossen.
Die Vorentwürfe waren auf erheblichen Widerstand vieler Verbände gestoßen. Auch wir, Anthropoi Selbsthilfe hatten uns der gemeinsamen Verbände-Erklärung angeschlossen (siehe Newsletter 1/2020; https://anthropoi-selbsthilfe.de/intensiv-und-rehabilitationsstaerkungsgesetz/).
Der neue Entwurf hat erfreulicherweise einem erheblichen Teil der bisherigen Kritik Rechnung getragen. Doch es besteht immer noch Verbesserungsbedarf.
Neulich in …
… Berlin: T4-Gedenkveranstaltung
Am 27. Januar 2020 fand in Berlin das jährliche Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ statt. Am T4-Gedenkort neben der Philharmonie legte Jürgen Dusel, als Bundesbehindertenbeauftragter der Veranstalter, nach seiner Rede einen Kranz nieder. Die Bundestagsvizepräsidentinnen Claudia Roth und Petra Pau sowie viele Abgeordnete, Vertreter*innen aus Ministerien und aus zahlreichen Verbänden machten deutlich, wie wichtig das Gedenken ist. In der Tiergartenstraße 4 ist während der NS-Zeit die „Aktion T4“ geplant und koordiniert worden. Bis zu 300.000 Menschen mit sogenannten geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen wurden im „Euthanasie“-Programm systematisch ermordet, zuvor oftmals zwangssterilisiert oder für medizinische Zwecke missbraucht.
www.gedenkort-t4.eu
Termine
Anthropoi Selbsthilfe Tag / Mitgliederversammlung 2020
25. April 2020
Lebensgemeinschaft Sassen, 36110 Schlitz (Nähe Fulda)
„Neues zum Betreuungs-Recht – Stärkung der Selbstbestimmung!“
In Einfacher Sprache.
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/anthropoi-selbsthilfe-tag-mitgliederversammlung-2020/
Geschwisterseminartag 2020
9. Mai 2020
10.30 – 17.00 Uhr
Lebens-und Arbeitsgemeinschaft Franziskus e.V., Hamburg
Thema: Innen und Außen
https://anthropoi-selbsthilfe.de/zeitthemen/geschwisterseminartag-2020/
Pfingsttagung des Freundeskreis Camphill
30. Mai 2020
Camphill Ausbildungen, Frickingen
Am Vorabend 29.5.20 findet die Mitgliederversammlung des Freundeskreis Camphill statt.
Kongress-Festival 2020 für eine soziale Zukunft!
11. bis 14. Juni 2020
Bochum, Jahrhunderthalle
www.sozialezukunft.de
Lust auf mehr…
Aktualisiert: „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“
Der Rechtsratgeber des bvkm gibt einen gut verständlichen Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Behinderungen und ihren Familien zustehen. Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen, die zum 1.1.2020 aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Angehörigen-Entlastungsgesetzes in Kraft getreten sind. Die barrierearme Datei gibt es zum Download unter:
https://bvkm.de/ratgeber/mein-kind-ist-behindert-diese-hilfen-gibt-es/
Wortfinder Literaturwettbewerb
Mitte Februar 2020 startet der neue Wortfinder-Literaturwettbewerb für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Thema: „Licht & Schatten, Hell & Dunkel, Tag & Nacht“. Einsendeschluss: 24. April 2020.
www.diewortfinder.com/literaturwettbewerbe-und-kalender/literaturwettbewerb-2020/
Masern-Impfungs-Pflicht ab 1.3.20
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Lebenshilfe:
www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/masernimpfung-wird-zur-pflicht/
Aktionstag 5. Mai 2020: „Inklusion von Anfang an. Los geht’s. Mit Dir!“
Seit 24 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe rund um den 5. Mai überall in Deutschland Podiumsdiskussionen, Informationsgespräche, Demonstrationen und andere Aktionen. Dabei geht es darum, die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch der Gleichberechtigung für alle Menschen und der Lebenswirklichkeit Stück für Stück zu überwinden. Mehr dazu unter
www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/aktionstag-5-mai.html
Neues Buch über Religionen in Leichter Sprache
„Ich habe viele Fragen – So glauben Menschen in verschiedenen Religionen“
1. Auflage 2020, 80 Seiten, mit Lieder-CD, ISBN: 978-3-88617-569-7, 13 Euro
www.lebenshilfe.de/shop/artikel/ich-habe-viele-fragen/
Dieses Buch will helfen, die drei Religionen Judentum, Christentum und Islam besser zu verstehen. Religionen können Menschen helfen, die Fragen zu ihrem Leben haben. Judentum, Christentum und Islam geben hier – in Leichter Sprache – Antworten auf diese Fragen. Um besser zu verstehen, wie und woran Menschen glauben, hat eine Gruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten – mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit – drei Gotteshäuser besucht: Eine Synagoge, eine sunnitische Moschee und eine katholische Kirche. Dabei sie haben untereinander und mit den Geistlichen diskutiert. Das Kennenlernen anderer Religionen führte zur Erkenntnis: Religionen sind verschieden und das darf auch so sein. Und Frieden auf der Welt gibt es nur, wenn es Frieden zwischen den Religionen gibt.
Auf der Website der Lebenshilfe finden sich auch viele Infos zum Thema in Leichter Sprache.
Religionen – in Leichter Sprache:
www.lebenshilfe.de/informieren/freie-zeit/religionen-informationen-in-leichter-sprache/
Partizipations-Fragen
Serie: Die richtigen Fragen stellen! – Teil 1
Um Menschen mit Assistenzbedarf tatsächlich gesellschaftlich wirksame Mitbestimmung zu ermöglichen, braucht es ein Umdenken, einen Wertewandel und einen Umbau gewohnter Strukturen und Abläufe. Um Veränderungsprozesse anzubahnen, hat der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) in Zusammenarbeit mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) eine Fragensammlung entwickelt. Mit Hilfe der Fragen kann in Organisationen und Kommunen ein Mehr an Partizipation herbeigeführt werden, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen Beeinträchtigungen und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Die Fragensammlung berührt drei Themengebiete: Haltungen und Werte, partizipative Strukturen und alltägliches Handeln. Die Fragensammlung „Mitbestimmen!“ ist in schwerer und Leichter Sprache als Download und, solange der Vorrat reicht, als Broschüre verfügbar. Es gibt die Fragensammlung und drei illustrierende Filme online unter:
www.beb-mitbestimmen.de
In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen zur Anregung beispielhaft ein paar Fragen daraus vorstellen.
FRAGE:
In welcher Weise werden Menschen mit Assistenzbedarf unterstützt, ihre Rechte kennenzulernen, wahrzunehmen und durchzusetzen?
(Aus dem Teil: „Haltungen und Werte betrachten und überdenken.“)
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Impressum
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz
Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi-selbsthilfe.de
Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Fotos: Archiv Sassen, Alfred Leuthold
Spendenkonto
bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00