Newsletter Januar 2018
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 23. Januar 2018.
Den Newsletter vom 23. Januar 2018 hier als pdf-Datei (774 kB) downloaden.
Newsletter 1 / 2018
23. Januar 2018
Liebe Leserinnen,
nun sind schon drei Wochen des neuen Jahres vergangen, also Zeit für den ersten Newsletter. Zeit – das ist auch das Thema der Weihnachtsausgabe von PUNKT UND KREIS. Haben Sie schon gesehen, seit 2017 gibt es immer zwei Artikel einer Ausgabe auch zum Hören – ein Stück Barrierefreiheit. Testen Sie doch mal! Die Texte zum Hören sind im Heft gekennzeichnet mit diesem Symbol:
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Neues aus der Selbsthilfe
- Neues aus Politik und Gesellschaft
- Neulich in …
- Termine
- Lust auf mehr …
Neues aus der Selbsthilfe
Gemeinsames Anthropoi Internet-Startportal
Am 28. November 2017 ging die neue gemeinsame Startseite von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe unter der Adresse http://anthropoi.de online. Von dort aus kommen Sie über den Menüpunkt „Anthropoi Selbsthilfe“ auf die bekannte Webseite von Anthropoi Selbsthilfe.
Auf der gemeinsamen Startseite finden Sie verschiedene Funktionen, die es Eltern und Angehörigen leichter machen sollen, auf die Angebote und Informationen von Anthropoi Selbsthilfe und Anthropoi Bundesverband zuzugreifen:
Unter dem Punkt „Aktuell“ etwa, stehen die jeweils neuesten Meldungen von Anthropoi Bundesverband (links) und Anthropoi Selbsthilfe (rechts). Darunter findet sich die aktuellste Ausgabe der gemeinsamen Zeitschrift PUNKT UND KREIS zum Herunterladen.
Das gemeinsame Startportal bietet alle Service-Informationen auf einen Blick: Unter „Teilhabe“ können Sie nach passenden Einrichtungen, Diensten & Angeboten zur Teilhabe suchen (ehemals: Einrichtungsdatenbank). Unter „Service“ haben Sie direkten Zugriff auf Stellenanzeigen, Ausbildungsangebote sowie auf Informationen der Fachstellen für Gewaltprävention. Diese Links führen jeweils auf die neu gestaltete Internetseite von Anthropoi Bundesverband.
Über den Menü-Punkt „Anthropoi Bundesverband“ kommen Sie direkt dorthin. Hier finden sich zusätzlich noch eine umfangreiche Termin-Datenbank und natürlich Informationen über den Bundesverband. Über das kleine Haus-Icon (in den Menüs ganz oben und ganz unten) kommen Sie jederzeit zurück zur gemeinsamen Startseite:
Bemerken Sie Verbesserungsbedarf oder haben Sie Fragen zu den Inhalten oder der Funktionalität der neuen Seiten? Dann melden Sie uns dies bitte mit einer kurzen Beschreibung und dem dazugehörigen Link an: web@anthropoi.de.
Neues aus Politik und Gesellschaft
Die drei nachfolgenden Informationen entnahmen wir einer Rundmail des Paritätischen Gesamtverbandes vom 3.1.2018:
Kindergeld – Beschränkung bei rückwirkender Auszahlung
Die Regelung bis zum 31.12.2017 sah vor, dass Kindergeld für das laufende Jahr sowie die letzten vier Jahre rückwirkend beantragt und auch – sofern der Anspruch für die gesamte Dauer bestand – von den Familienkassen ausgezahlt werden konnte. Ab 2018 erfolgt eine Gesetzesänderung, so dass das Kindergeld künftig nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird. (Artikel 7 – Steuerumgehungsbekämpfungs-gesetz (StUmgBG), § 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Absatz 3: „Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“) Diese Fristverkürzung kann Eltern mit älteren (erwachsenen) Kindern mit Behinderung betreffen, die möglicherweise gar nicht wussten, dass sie Anspruch auf Kindergeld hatten.
Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Ab 2018 wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (z. B. Riester-Renten oder Betriebsrenten) bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr voll angerechnet. Künftig bleibt ein Sockelbetrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Ist das Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge höher als 100 Euro, werden weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 208 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 in 2018) nicht angerechnet. Bei einem Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge in Höhe von insgesamt 400 Euro bleibt daher beispielsweise ein Betrag von 190 Euro anrechnungsfrei.
Verständlichkeit und Leichte Sprache
Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine Änderung des § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) in Kraft: Die Bundesbehörden sollen dann Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auf Anforderung in einfacher, verständlicher Weise erklären, wenn nötig auch in Form einer schriftlichen Übertragung in Leichte Sprache. Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2016 angepasst.
Neulich auf …
… dem Adolphshof
erschien der Jahresbrief 2017. Den nachfolgenden Text darin finden wir im größeren Rahmen dieses Newsletters veröffentlichenswert. Der Adolphshof ist zu finden in Lehrte-Hämelerwald in der Nähe von Hannover, www.adolphshof.de.
Die Gründer der Sozialtherapie auf dem Adolphshof
Wenn es JANA nicht gegeben hätte, die blinde Pflegetochter der Familie Hartmann …
Wenn es TAMMO nicht gegeben hätte, der seit einem Unfall mit acht Jahren als gänzlich hilfloser Mensch mutig weiterlebt …
Und wenn FELIX nicht dagewesen wäre, sein Klassenkamerad, der nach zwölf Jahren in der Martinsschule einen neuen Platz suchte …
… ja, dann sähe der Adolphshof heute ganz anders aus!
Niemals hätten sich ihre Eltern – zusammen mit einigen Wenigen, die noch sehr skeptisch waren – in das Abenteuer der Gründung eines Lebensortes gestürzt! Und ein Abenteuer war es, die behördlichen Genehmigungen zu bekommen, den Abschluss einer Entgeltvereinbarung mit dem Amt für Soziales zu erkämpfen, das notwendige Kapital zusammen zu bringen – um nur einiges zu nennen.
Noch heute erscheint es mir wie ein Wunder, dass nach nur zwei Jahren das ehemalige Kutschenhaus und der alte Treckerschuppen ausgebaut waren, die ersten fünf Bewohner im Mai 1997 mit ihren Helfern einziehen konnten und auch schon einen kleinen Saal und eine Holzwerkstatt vorfanden. Die alten Gemäuer hatten sich in Schmuckstücke verwandelt und zogen die Blicke auf sich.
Für uns auf diesem Gebiet völlig unerfahrene Eltern, aber auch für den Adolphshof, der die unglaublichen Erdbewegungen während der Bauarbeiten zu ertragen hatte, war das eine anstrengende, uns oft überfordernde Zeit. Es waren unsere Kinder, die uns immer wieder Kraft für das Notwendige finden ließen.
Unsere so hilfebedürftigen Kinder, die allein nicht zurechtkämen, was bewirken sie dennoch, ohne selbst einen Handschlag zu tun! Was setzen sie in Bewegung! Sie verändern den Adolphshof, sie können die ganze Welt verändern, indem sie unsere egoistische, gewinnstrebende Gesellschaft fordern. Fordern, auf sie einzugehen, sich Zeit zu nehmen, sich auf das Wesentliche, das Mitmenschliche zu besinnen.
Wie sehr uns das im Augenblick noch überfordert, sehen wir bei den Versuchen, die Inklusion umzusetzen. Ohne viel größere Anstrengungen als sie im Augenblick geleistet werden, wird es nicht gehen. Dass sich die Weltgemeinschaft die Inklusion aller gelobt hat, ist ein großer, ein Mut machender Schritt. Im Einzelnen wird jeder von uns gefordert sein, sich zu verändern. Es werden Opfer gebracht werden müssen und Anstrengungen geleistet wie vor 20 Jahren auf dem Adolphshof, wie bereits on vielen anderen Orten.
Die Eltern und das Umfeld, die Mitarbeiter in den Lebensorten und anderswo sind bereits aktiv beteiligt und leisten oft Großartiges. Die Gesellschaft im Allgemeinen hat den viel zitierten „Paradigmenwechsel“ noch lange nicht vollzogen. Dass in ihm eine Chance für uns Alle liegt, können wir bezeugen.
Seien wir all unseren lieben, hilfebedürftigen Mitmenschen dankbar für diese Chance!
Anke Hobbensiefken | Dr. Karl Heinz Edrich | Sieglinde Hartmann
Termine
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
27. Januar 2018
Tagung „Bundes-Teilhabe-Gesetz. Was ist neu?“
für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
2. / 3. März 2018
in Marburg
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe lädt ein. Infos und Online-Anmeldung unter:
www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/180101-bv-bthg-mmb-angehoerigen.php
Regionaltagung Nord
14. April 2018
Ort: Zusammenleben Hamburg
Thema: Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen
Termin bitte vormerken.
Camphill-Tagung
16. – 20. Mai 2018
Pfingst-Festival mit dem Titel „Gemeinschaft in Transit – Bewegende Begegnungen“ in vier Gemeinschaften am Bodensee.
www.camphill-festival.de
7. Europäischer Kongress „In der Begegnung leben“
31. Mai – 3. Juni 2018
Ort: Belgrad, Serbien
http://zivetiususretu.com/de/
Geschwister-Seminartag
2. Juni 2018
Ort: Werkgemeinschaft Bahrenhof, 23845 Bahrenhof
Thema: „Ausgezeichnet – Mein Leben an der Seite eines behinderten Geschwisters“
www.beziehungs-weisen.de/seminare/geschwisterseminare/
Anthropoi Jahrestagung 2018
14. – 16. Juni 2018
Thema: MITWIRKEN – erforschen. lernen. leben.
Ort: Tennentaler Gemeinschaften (bei Stuttgart)
Inklusive der Mitgliederversammlung von Anthropoi Selbsthilfe am 16. Juni 2018.
Termin bitte vormerken.
Lust auf mehr…
Sexualität und Aufklärung
Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift FORUM der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit dem Thema „Sexualität und Behinderung“ Ab Seite 37 der Artikel zu „Sexuelle Bildung aus Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kognitiven Beeinträchtigungen und deren Hauptbezugspersonen“.
Kostenfrei als pdf-Download bzw. Bestellung Drucksache:
https://www.forum.sexualaufklaerung.de/AktuelleAusgabeForum.php?mid=4
Start des Kinofilms “Wunder”
Der Junge Auggie ist Außenseiter, ein seltener Gendefekt hat sein Gesicht entstellt. Woher nimmt er den Mut, schließlich doch ohne seinen schützenden Astronautenhelm in die Schule zu gehen? Der Film basiert auf dem hochgelobten Roman von Raquel J. Palacio.
Die Mutter wird von Julia Roberts gespielt. Regie: Stephen Chbosky. USA 2017.
Ab 25. Januar 2018 im Kino.
Trailer: www.youtube.com/watch?v=9IRjZOAxiUo
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Impressum
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz
Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
(Anthropoi Selbsthilfe)
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
http://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de
Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Fotos: privat; studiocanal gmbh
Spendenkonto
bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00