Newsletter Januar 2016
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 26. Januar 2016:
Newsletter 1 / 2016
26. Januar 2016
Liebe LeserInnen,
im ersten Newsletter des Jahres erwarten Sie neben Neuigkeiten aus der Selbsthilfe und Berichten von Veranstaltungen der LebensOrte auch Hinweise auf wichtige Änderungen der Sozialgesetzgebung. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Neues aus der Selbsthilfe
- Neues aus Politik und Gesellschaft
- Neulich in …
- Termine
- Lust auf mehr …
Neues aus der Selbsthilfe
Förderpreis der Stiftung Lauenstein 2016 zum Thema „Inklusive Kunst- und Kulturprojekte“
Die Stiftung Lauenstein vergibt im Jahr 2016 den Förderpreis für inklusive Kunst- und Kulturprojekte, die insbesondere das sozio-kulturelle Umfeld mit einbeziehen. Sie möchte damit das multiplikative Potenzial lebendigen Kulturlebens fördern, welches ein inklusives Gemeinwesen bereichert und das von Initiativen, Ideen und Visionen anthroposophischer Einrichtungen und Dienste ausgeht. Das Preisgeld beträgt 3.000 € für den ersten, 2.000 € für den zweiten und 1.000 € für den dritten Platz.
Die Preisübergabe findet während der gemeinsamen Jahrestagung von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe am 10.Juni 2016 in Kassel statt.
Bewerben können sich bundesweit anthroposophische Einrichtungen, Schulen oder Vereine, die auf dem genannten Feld tätig geworden sind. Für die Preisvergabe kommen ausschließlich bereits bestehende Projekte bzw. laufende Maßnahmen in Betracht. Diese sollen in einer Beschreibung von nicht mehr als zwei DIN A4-Seiten für die Jury dargestellt werden. Die möglichst anschauliche Beschreibung und insbesondere die Zuhilfenahme von Fotos bzw. Videos erleichtert es der Jury, sich ein treffendes Bild der Projekte zu machen. Zur Erleichterung der technischen Abwicklung kann die Einsendung der Bewerbungsunterlagen nur auf elektronischem Wege erfolgen an: verwaltung [at] stiftung-lauenstein.de (Fotos und Videos bitte über einen Link senden).
Einsendeschluss ist der 29.02.2016
Neues aus Politik und Gesellschaft
Das ändert sich 2016
Am 1. Januar 2016 treten wieder einige Rechtsänderungen in Kraft. Für Menschen mit Behinderung und ihre Familien sind die nachfolgend dargestellten Änderungen von besonderer Bedeutung.
Kindergeld
Erneut steigen wird das Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder beläuft es sich künftig auf 190 Euro, für das dritte auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf jeweils 221 Euro. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag auf 4.608 Euro angehoben. Neu ist ferner, dass Eltern vom kommenden Jahr an ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die des jeweiligen Kindes bei der zuständigen Familienkasse angeben müssen. Bei etwa 90 Prozent aller laufenden Kindergeldzahlungen haben die Familienkassen die Daten schon heute. Liegen die Nummern nicht vor, werden sie von den Familienkassen im Laufe des Jahres 2016 von den Kindergeldberechtigten angefordert.
Unterhaltsbeiträge für Leistungen der Eingliederungshilfe
In prozentual gleicher Höhe wie das Kindergeld steigen auch die Unterhaltsbeiträge, die Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung für bestimmte Leistungen der Sozialhilfe zahlen müssen. Für Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege beläuft sich der monatliche Unterhaltsbeitrag künftig auf 32,08 Euro. Erhält ein Kind mit Behinderung Hilfe zum Lebensunterhalt müssen seine Eltern hierfür ab 2016 24,68 Euro im Monat leisten. Bei behinderten Kindern, die in vollstationären Wohneinrichtungen leben, fallen beide Unterhaltsbeiträge an. Eltern von Heimbewohnern müssen deshalb künftig 56,76 Euro monatlich für die vollstationäre Versorgung ihres Kindes leisten.
Grundsicherung und Taschengeld
Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden angehoben. Alleinstehende erwachsene Personen, die einen eigenen Haushalt führen, erhalten nach der Regelbedarfsstufe 1 künftig 404 Euro. Dieser Betrag ist nach einer Weisung des Bundessozialministeriums auch erwachsenen Menschen mit Behinderung zu zahlen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die zum Beispiel als Ehegatten oder in eheähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen, wird sich der monatliche Betrag nach der Regelbedarfsstufe 2 auf jeweils 364 Euro belaufen.
Die Anhebung der Regelsätze hat auch Auswirkungen auf etwaige Mehrbedarfe, die Grundsicherungsberechtigte beanspruchen können. Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ wird zum Beispiel ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes gezahlt. Ebenfalls steigen wird das Taschengeld für volljährige Heimbewohner. Ab 2016 beträgt es monatlich 109,08 Euro.
Pflege
Der Bundestag hat am 13. November 2015 das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet. Zum 1. Januar 2016 ändert sich dadurch bei der Pflege aber erst einmal nur wenig. Neu ist unter anderem, dass die Pflegekassen künftig feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung benennen sollen. Außerdem wird ab 2016 hälftiges Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Bislang war die Dauer der Weiterzahlung in beiden Fällen auf vier Wochen beschränkt. Die wesentlichen rechtlichen Änderungen, die sich aus dem PSG II ergeben – wie insbesondere die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs –, treten dann ein Jahr später, zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die Pflegeversicherung hat dadurch Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten.
Autorin: Katja Kruse (mit freundlicher Genehmigung aus “Das Band 6/2015” (bvkm))
Steuererklärung leicht gemacht! – Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2015. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Das Steuermerkblatt 2015/2016 enthält wie immer Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Auch wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Dieses ist – ebenso wie der Kinderfreibetrag – sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 gestiegen. Erhöht wurde ferner der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Berücksichtigt sind außerdem die Änderungen, die der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2015 erfahren hat. Dieser Betrag ist um 600 Euro gestiegen und erhöht sich neuerdings je weiterem Kind um jeweils 240 Euro.
Das Steuermerkblatt 2015/2016 steht im Internet unter www.bvkm.de >Recht & Ratgeber >Rechtsratgeber kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts haben möchte, bestelle bitte über den bvkm-Warenkorb (>Verlag >Publikationen nach Themen >…).
Neulich in …
Närrische Zeit
Die Lebensgemeinschaft Eichhof liegt im Rheinland. Deshalb geht es hier an Weiberfastnacht und den Karnevalstagen hoch her. Seit drei Jahren stellt die Lebensgemeinschaft Eichhof ein eigenes „Dreigestirn“. 2014 und 2015 stand der Karnevalszug im Hauptort der Gemeinde in Much unter deren Regentschaft. In diesem Jahr ist das Dreigestirn wieder gern gesehen bei vielen Karnevalsgesellschaften in der Region. Funk, Fernsehen und die Presse zeigen großes Interesse und berichten vielfach.
Schon im November wurde das Dreigestirn im vollbesetzten Haus der Begegnung inthronisiert. Bauer Volker, Prinzessin Davina, Prinz Jens und Prinzenführer Philipp sorgten für eine prächtige Stimmung. Eine großartige Stimmung, tolle Unterstützung von verschiedenen Gruppen aus Much, ein voller Erfolg – das hat Spaß gemacht. Mehr dazu bestimmt nach Fasching im Eichhof-Newsletter www.eichhof.org/newsletter_abo
Kunstaktion in Lautenbach!
Eine ganz besondere Angehörigentagung fand im Oktober in der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach statt. Am Vortag bereiteten die Bewohner von Lautenbach die „Hülle“ vor, die zuerst skeptischen, dann aber durchweg begeisterten Angehörigen sorgten danach für die „Fülle“.
Eine Fotogalerie der gelungenen Aktion finden Sie unter Kunstaktion Lautenbach.
Termine
Pfingsttagung Freundeskreis Camphill: „Ich kann später deine Eltern nicht sein“
(Thema: Geschwister)
14. Mai 2016
Ort: Camphill-Seminar, Frickingen am Bodensee
Termin bitte vormerken
Geschwisterseminartag
28. Mai 2016
Ort: Werkgemeinschaft Bahrenhof
Thema „Planetenreigen“
http://www.beziehungs-weisen.de/seminare/geschwisterseminare/
Anthropoi Jahrestagung „Ich auch! Inklusionskultur.“
9. bis 11. Juni 2016
Ort: Anthroposophisches Zentrum, Kassel-Wilhelmshöhe
Gemeinsame Tagung von Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe inklusive der Mitgliederversammlungen – Termin bitte vormerken.
zur Seite mit den Tagungs-Infos
Special Olympics Deutschland
Im Sommer 2016 finden die Nationalen Spiele für Menschen mit geistiger Behinderung vom 6.-10. Juni in Hannover statt.
www.specialolympics.de
Lust auf mehr…
Filmdoku „CARMINA – ES LEBE DER UNTERSCHIED!“
des Projektes der Christopherus Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Laufenmühle von 2013: Über 300 behinderte und nicht-behinderte Akteure bringen gemeinsam die weltberühmten Carmina Burana von Carl Orff auf die Bühne. Der Film begleitet den aufreibenden Prozess der Proben, die von den renommierten Choreografen Wolfgang Stange, Volker Eisenach und Royston Maldoom geleitet werden.
Auf dem Filmfestival „Assim Vivemos“ 2015 in Rio de Janeiro wurde der Film mit dem „Diversity Award“ ausgezeichnet.
Öffentliche Filmaufführungen 2016 mit Anwesenheit des Regisseurs siehe www.heinzelfilm.de/termine
Bestellungen für die Doppel-DVD (19,90 € zzgl. Versandkosten):
www.carmina-laufenmuehle.de
mitMenschPreis ausgeschrieben
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) schreibt zum vierten Mal den mitMenschPreis aus. Wieder werden Projekte und Initiativen in der Behindertenhilfe oder Sozialpsychiatrie gesucht, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Das Projekt kommt für den mitMenschPreis in Frage, wenn eine Institution sich wandelt, eine Einrichtung sich auf den Weg macht oder Menschen gemeinsam darauf hinwirken, dass eine inklusive Gesellschaft entsteht. Dies kann im Bereich Wohnen, im Bereich Arbeit oder auch in jedem anderen Lebensbereich sein, wo Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben – eben als Mitmenschen.
Eine unabhängige Jury entscheidet über die Preisträger. Der erste Sieger erhält das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, über die fünf besten Projekte werden Videoclips produziert. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2016 (Ausschlussfrist). Weitere Informationen sowie das Bewerbungs-formular unter
www.mitmenschpreis.de
Ehrenamts-Preis “HelferHerzen”
Die Initiative „HelferHerzen – Der dm-Preis für Engagement“ möchte ehrenamtlich engagierte Menschen würdigen und das Bewusstsein für ihren Einsatz in der Öffentlichkeit stärken. Jeder, der sich freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzt – auch Gruppen–, kann sich bis zum 13. März 2016 online oder direkt im dm-Markt bewerben und hat die Chance auf eine der mehr als 1.000 Auszeichnungen in Höhe von jeweils 1.000 Euro.
www.helferherzen.de
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Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
http://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de
Fotos: Charlotte Fischer/Stiftung Lauenstein Lebensgemeinschaft Eichhof, Volker Hauburger
Spendenkonto bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00