Newsletter Juli 2018

Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 24. Juli 2018.

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Newsletter 7 / 2018

24. Juli 2018

Liebe LeserInnen,

vielleicht nutzen Sie die gemeinsamen Tage mal auch dazu, wenn Ihre Tochter / Ihr Sohn / Ihr Geschwister bei Ihnen ist, zusammen in die aktuelle PUNKT UND KREIS reinzuschauen und darin zu lesen oder sich einen Hörbeitrag aus PUNKT UND KREIS anzuhören. Bildung muss gelernt werden… Uns ist es ein Anliegen, dass in den LebensOrten PUNKT UND KREIS auch von den Bewohner*innen ggf. mit Assistenz der Mitarbeitenden gelesen / gehört wird!

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommer(urlaubs)zeit!
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold

INHALT

  • Neues aus Politik und Gesellschaft
  • Neulich in …
  • Termine
  • Lust auf mehr …

Neues aus Politik und Gesellschaft

Erstes Treffen mit dem neuen Behindertenbeauftragten

Das Foto zeigt des Sprecherrat des Deutschen Behindrtenrats zusammen mit Jürgen DuselAm 20. Juni 2018 traf der Sprecherrat des Deutschen Behindertenrates den neuen Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Jürgen Dusel, zu einem ersten Gespräch in einer vertrauensvollen und offenen Atmosphäre.

Eine Vielzahl von Themen wurde angesprochen. Der gemeinsame Austausch wird künftig in regelmäßigen Abständen fortgesetzt.

 

Foto: Jürgen Dusel (2. v. rechts) mit Behindertenrat

 

Ärztliche Versorgung sog. geistig Behinderter

Die medizinische Versorgung von sogenannten geistig Behinderten ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3308) der FDP-Fraktion im Bundestag. Kinder und Erwachsene mit sog. geistiger Behinderung benötigten bei einer medizinischen Behandlung eine besondere Fürsorge und Betreuung. Viele Praxen und Krankenhäuser seien darauf nicht eingerichtet. Mit der Regelung für eine Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren für Kinder sowie der Ermächtigung medizinischer Zentren für Erwachsene werde eine umfassende Gesundheitsversorgung für Menschen mit sog. geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung angestrebt. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nun nach Zahl der beantragten Ermächtigungen und der medizinischen Versorgungslage für sog. geistige Behinderte.

Gesetzentwurf zu Wahlrechtsänderung

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat am 3. Juli 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestags-Drucksache 19/3171), der eine Reform des Wahlrechts vorsieht. Kern sind die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung in § 13 Nr. 2 und für Schuldunfähige in § 13 Nr. 3 Bundeswahlgesetz und die Anpassung des Europawahlgesetzes in § 6a.
Laut Handelsblatt vom 11.07.2018 sollen sich die Koalitionspartner Ende Juni darauf verständigt haben, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung gesondert anzugehen. Auch der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Seehofer soll Unterstützung für eine Reform signalisiert haben.

Bluttest auf Down-Syndrom

Zur Veröffentlichung des Abschlussberichtes „Nicht invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der am 27. Juni 2018 veröffentlichte Abschlussbericht des IQWiG spricht nicht dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen: Das IQWiG ist nicht sicher, ob der Test, der immer wieder als risikoarme Alternative zu invasiven Untersuchungen (Fruchtwasserpunktion etc.) beworben wird, die Zahl solcher Untersuchungen tatsächlich verringern würde. Zudem geht das IQWiG davon aus, dass bei einem auffälligen Testergebnis die Rate der falsch-positiven Ergebnisse bei 17 Prozent liegen würde. Das bedeutet, fast einem Fünftel der Frauen, die ein auffälliges Ergebnis bekommen, würde zu einer invasiven Diagnostik – mit den damit verbundenen Risiken – geraten, obwohl sie kein Kind mit Trisomie erwarten.
Der IQWiG-Bericht ist auch grundsätzlich keine gute Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Kosten für vorgeburtliche Bluttests zur Bestimmung von Trisomien von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden sollten: Menschen mit Down-Syndrom kommen darin nicht zu Wort, ethische Fragestellungen spielen kaum eine Rolle.
Es darf bei solch weitreichenden Fragen keinesfalls allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überlassen werden, ob medizinische Verfahren oder Methoden Kassenleistung werden. Aufgabe des G-BA ist lediglich, die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode zu bewerten. Das Gremium hat keine demokratische Legitimation, über ethische Fragen dieser Tragweite zu entscheiden.
Deutschland hat sich mit UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet „Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen (…) zu bekämpfen“. Wir haben zugesagt, „wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf Ebene der Familie, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“. Der Bluttest aber hat genau den gegenteiligen Effekt: Er hat keinen medizinischen Nutzen und führt sehr wahrscheinlich dazu, dass fast alle Schwangeren ihre Schwangerschaft abbrechen, wenn sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten.
Hintergrund: Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby vermutlich mit Down-Syndrom geboren werden wird. Gegenwärtig prüft der G-BA, ob die Kosten für diesen Test zukünftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Rahmen eines sogenannten Methodenbewertungsverfahrens wurde das IQWiG beauftragt, den medizinischen Wissenstand zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zu recherchieren, darzustellen und zu bewerten.

Neulich in …

… der Tragenden Gemeinschaft in der Nähe von Bremen

Die Teilnehmenden der mittelpunkt-Schreibwerkstatt in der Tragenden GemeinschaftAcht begeisterte Schreiber*innen und ihre Assistent*innen kamen am 26./27. Juni 2018 in der Tragenden Gemeinschaft zusammen zur zweiten mittelpunkt-Schreibwerkstatt unter Anleitung von Ingeborg Woitsch:

„Wir haben mit dem „MitwirkerIn-Tagebuch“ der Anthropoi Jahrestagung 2018 gearbeitet. Zum Einstieg ins Schreiben hat uns das Zeichnen einer „Energie-Spirale“ unterstützt.

Der Wunsch auf Tagungen teilnehmen zu können, war bei einigen Teilnehmer*innen deutlich lesbar. Am zweiten Tag hat uns der „Sommer“ mit allen sinnlichen Eindrücken zum Schreiben inspiriert.“

 

Die drei Anleiterinnen der mittelpunkt-schreibgruppe der Tragenden GemeinschaftDrei Mütter, alle pensionierte Lehrerinnen, hatten vor einem Jahr die Initiative ergriffen, in der Tragenden Gemeinschaft eine Schreib-Gruppe von 8-10 TeilnehmerInnen anzuleiten. Sie besuchten die mittelpunkt-Schreibanleiter-Tagung in Berlin, um sich Handwerkszeug zum Kreativen Schreiben zu holen. Eine der Mütter hatte zuvor an einem anderen Lebensort schon mit zwei Gruppen geschrieben und gab die Anregung weiter. Die drei berichten: „Die TeilnehmerInnen der Schreibwerkstatt freuen sich von Termin zu Termin und sind mit Begeisterung bei der Sache. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tragenden Gemeinschaft erleben dies und freuen sich mit.“

Foto: (v. li.) Renate Rosenthal; Sieglinde Karsten; Gisela von Olshausen

Das mittelpunkt-Projekt von Anthropoi Selbsthilfe:

Etwa 25 mittelpunkt-Schreibwerkstätten konnten sich in den vergangenen Jahren etablieren und haben sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen. Es gab zwei große Festivals, und jedes Jahr im Oktober veranstaltet Anthropoi Selbsthilfe eine Schreibanleiter*innen-Tagung in Berlin. Ziel des Projektes ist es, in Einrichtungen regelmäßig arbeitende Schreibgruppen zu etablieren. Durch diese Arbeit gelingt es, die Kulturtechniken Lesen und Schreiben durch kreatives Schreiben lebendig zu halten und das Schreiben von Texten zu einem Ausdruck und Erleben der eigenen Persönlichkeit werden zu lassen.
Für die Arbeit der Schreibgruppen braucht es vor Ort Menschen, die eine solche Gruppe anleiten möchten. Gerne unterstützen wir dabei!
Kontakt: Ingeborg Woitsch woitsch@anthropoi-selbsthilfe.de.

Termine

Regionaltagung Berlin / Brandenburg

1. September 2018
im Gemeinschaftshaus Schloss Vichel
Thema: „heilsam ist nur. …“
Wir wollen Gemeinschaft aus mehreren Blickwinkeln betrachten.
www.izfb.de

Internationale Tagung der Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie

8. – 12. Oktober 2018
„SOZIAL SPIEL RAUM – Orte für gelingende Biografien“
Die Veranstalter schreiben: „Zum ersten Mal gibt es ein inklusives Tagungsformat. Dies bedeutet, dass bei den Arbeitsgruppenangeboten Vermerke wie „in einfacher Sprache“ und „barrierefrei“ zu finden sind. Ebenso werden einige Arbeitsgruppen in inklusiven Zweierteams durchgeführt. Bitte lassen Sie auch Menschen mit besonderen Bedarfen unsere Einladung zukommen.“
www.khsdornach.org/THS_2018_de.556.0.html

Angehörigen-Mitarbeiter-Tagung der Region Nord Anthropoi Selbsthilfe

20. Oktober 2018
im Vogthof, Ammersbek
Nähere Informationen folgen.

Regionaltagung der Region NRW Anthropoi Selbsthilfe

20. Oktober 2018
in Wuppertal, Troxler-Werkstätten
Nähere Informationen folgen.

Angehörigen- / Mitarbeitertagung Region Baden-Württemberg Anthropoi Selbsthilfe

26. Oktober 2018
Rudolf-Steiner-Seminar Bad Boll
Nähere Informationen folgen.

„Für wen ist herausforderndes Verhalten eine Herausforderung? Praxis, sozialer Kontext, ethische Reflexion“ – Kooperationsveranstaltung der Stiftung Lauenstein mit dem IMEW

3. / 4. Dezember 2018
in Berlin
Infos und Anmeldung: https://bit.ly/imew-dez2018

Mitgliederversammlung Anthropoi Selbsthilfe 2019

6. April 2019
in Dortmund, Werkstätten Gottessegen
Nähere Informationen folgen.

Lust auf mehr…

Karl König im O-Ton

Cover des Karl-Knig-Hörbuchs (Entwurf)Den Mitschnitt eines Rundfunk-Interviews der BBC mit König aus dem Jahre 1964! Er wird über die Geschichte und den spirituellen Hintergrund Camphills befragt und im letzten Satz des Interviews heißt es, Camphill sei „wahrhaftig ein Same für die Zukunft der Menschheit“ – natürlich ist dieser O-Ton in Englisch.

Das Karl-König-Archiv wird diese Aufnahme zusammen mit einem aktuellen Interview von Ronald Richter mit Richard Steel über „Zehn Jahre Karl König-Werkausgabe und die Aufgabe Camphills heute“ als Hörbuch herausbringen.
Sie denken, König zu hören sei unbezahlbar? Deswegen nimmt das Karl-König-Archiv, dies zum Anlass, um Spenden für das Camphill Archiv zu sammeln: „Wir wollen bald die letzten Kisten mit Dokumenten sortieren, wichtige Inhalte scannen und den Raum in Newton Dee fertig einrichten, damit Forschende und Interessierte zu allem Zugang haben können.“
Also: Jede Spende von 25 € oder mehr, die uns mit dem Vermerk „Jubiläum“ erreicht, wird mit diesem Hörbuch belohnt, das sonst nicht verkäuflich ist.
Die gesamte eingenommene Summe wird für den Aufbau des Camphill Archivs verwendet, denn die Produktionskosten des Hörbuchs sind bereits extra gespendet worden. Die Hörbuch-CDs werden im November an die Spender*innen verschickt werden.
Hinweis: Das Karl-König-Institut ist der gemeinnützige Rechtsträger des Karl-König-Archivs.
Spendenkonto Karl König Institut
IBAN: DE74430609671131714200 – BIC: GENODEM1GLS
Bitte mit Vermerk „Jubiläum“ und vollständiger Postadresse!

Das Karl König Institut für Kunst, Wissenschaft und soziales Leben kümmert sich um Biographie und Werk des Wiener Arztes, Heilpädagogen und Sozialforschers Karl König (1902 – 1966), Gründer der Internationalen Camphill Bewegung. Als gemeinnütziger Verein stellt er die Arbeit am schriftlichen Werk im Karl König Archiv sicher und gibt eine zweisprachige Werkausgabe heraus. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge, die nicht zweckgebunden für besondere Projekte gegeben werden, dienen dieser Hauptaufgabe des Vereins. Andere Projekte, die mit der Weiterarbeit mit dem Werk Karl Königs zu tun haben, sind zum Beispiel: das Camphill Archiv, das der Geschichte und Entwicklung der Camphill Bewegung dient und sich um Nachlässe der Mitarbeiter Karl Königs kümmert und der Kaspar Hauser Forschungskreis. Die Arbeiten des Instituts finanzieren sich hauptsächlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
www.karl-koenig-institute.net  |  www.karl-koenig-archive.net/archive.htm
Kontakt: r.steel@karl-koenig-archive.net

Wettbewerb „Inklusion braucht Bildung!“

Gemeinsame Ausschreibung des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. und der Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. Gesucht werden interessante Ideen und Konzepte zur Erwachsenenbildung von Menschen mit (und ohne) Behinderungen. Bildungsarbeit für erwachsene Menschen mit Behinderungen braucht Anstöße und Ideen. Der Wettbewerb soll gute Konzepte der Bildungspraxis aufspüren, insbesondere solche, die Menschen mit Komplexen Behinderungen erreichen. Sie sollen prämiert und präsentiert werden und zur Nachahmung anregen. Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2018.  Nähere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.bvkm.de oder www.geseb.de

Argumentationshilfe zur Gesundheitssorge in der Eingliederungshilfe

Durch die Änderungen des BTHG fällt die Unterscheidung von Leistungen nach stationär, teilstationär und ambulant weg. Das hat, so machen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deutlich, wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheitssorge.
Das BTHG weist nur einige wenige Leistungen zur Gesundheitssorge ausdrücklich aus. Deshalb wird es wesentlich darauf ankommen, im Rahmen des Gesamtplanverfahrens der Eingliederungshilfe bzw. des Teilhabeplanverfahrens die Bedarfe der Leistungsberechtigten im Bereich der Gesundheitssorge umfassend zu beschreiben und festzustellen, damit eine notwendige Assistenz in diesem Kernbereich der persönlichen Lebensführung auch in Zukunft sichergestellt ist.
Mit einer Argumentationshilfe möchten die Fachverbände Fachkräften in Einrichtungen der Eingliederungshilfe dieses wichtige Thema gezielt nahebringen.
www.diefachverbaende.de

Ausbildungsbroschüre aktualisiert

Anthropoi Bundesverband hat die Ausbildungsbroschüre aktualisiert. Zeit, in Ihren Regalen die alten Ausbildungsbroschüren von 2015 durch die neuen zu ersetzen. Herunterladen als pdf-Datei:
https://anthropoi.de/fileadmin/Inhalt/Angebote/Ausbildung/Ausbildungsbroschu__re_End.pdf – oder in Druckform bestellen unter
https://anthropoi.de/fileadmin/Inhalt/Angebote/Ausbildung/180621_Bestellformular_Ausbildungsbroschu__re_Formular.pdf

Pro Infirmis | Alle sind gleich. Niemand ist gleicher.

„Shit happens to everyone“. Pro Infirmis ist die größte Fachorganisation der Schweiz für Menschen mit einer Behinderung und setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Mit dem neuen Werbevideo will Pro Infirmis auf humorvolle Art Gemeinsamkeiten hervorheben, die alle Menschen verbinden.
https://www.youtube.com/watch?time_continue=100&v=NXPZi6a_BdA

Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz

Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
(Anthropoi Selbsthilfe)
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 |  Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de

Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke

Fotos:  BMAS Presse; I. Woitsch

Spendenkonto

bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN:   DE88 1002 0500 0003 2472 00