Newsletter Juli 2020
Newsletter 7 / 2020
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 16. Juli 2020.
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16. Juli 2020
Liebe Leser*innen,
die Corona-Pandemie wird die Menschheit ja noch längere Zeit in Atem halten. Wir haben viel gelernt in den letzten Monaten, aber vieles wissen wir weiterhin nicht. Eine gute Vorbereitung auf sinnvolle Lösungen bei Auftreten von Erkrankungen ist nun wichtig. Der Vorstand von Anthropoi Selbsthilfe hat aktuell ein Positionspapier verfasst: „Belange der Menschen mit Assistenzbedarf sind in Corona-Zeiten besser zu berücksichtigen“. Sie finden das Papier auf unserer Website unter > Aktuelles.
Übrigens: Ist Ihnen bekannt, dass der Juli „Disability Pride Month“ ist – seit den 90ern in den USA, seit ein paar Jahren wird er auch in Europa mit Paraden gefeiert.
Ob auf dem Balkon, im Park, am Strand oder in den Bergen: Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Sommerwochen!
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Corona
- Neues aus Politik und Gesellschaft
- Termine
- Lust auf mehr …
Corona
Tests ohne Symptome: Kostenübernahme?
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 9. Juni 2020 eine Verordnung veröffentlicht, die rückwirkend zum 14. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Danach können Corona-Tests mit Übernahme der Kosten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden bei Menschen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen, in Werkstätten, in Tagesförderstätten oder durch ambulante Dienste der Eingliederungshilfe betreut werden. Auch eine regelmäßige Testung von Mitarbeitenden ist vorgesehen. Aber: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in jedem Fall eine entsprechende Veranlassung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sind die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten auch für Privatversicherte oder Menschen ohne Krankenversicherung übernommen. Infoblatt der BV Lebenshilfe:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/20200611_Verordnung_zu_Corona-Tests.pdf
Vereinfachter Zugang zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung wird verlängert
Am 29. Juni 2020 ist die „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV“ im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Verordnung sieht vor, dass die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung aus den Sozialschutz-Paketen I und II bis Ende September 2020 verlängert werden. Dies betrifft auch den Zugang zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Mit dem Sozialschutz-Paket II wurde bereits im Mai 2020 eine Änderung des SGB XII eingeführt. Demnach wird für den Zeitraum Mai bis Ende August 2020 ein Mehrbedarf nach § 42b SGB XII, der für Februar 2020 anerkannt wurde, in unveränderter Höhe weiterhin anerkannt. Zudem kommt es angesichts der aktuellen Corona-Pandemie nicht auf das Kriterium der Gemeinschaftlichkeit bei der Mittagsverpflegung an (§ 142 Abs. 2 SGB XII). Diese Regelungen werden nun bis 30. September 2020 verlängert.
Bund der Freien Waldorfschulen für einen faktenbasierten Diskurs zur Covid-19-Pandemie an Schulen
Pressemitteilung vom 22.06.2020
https://www.waldorfschule.de/artikel/bund-der-freien-waldorfschulen-fuer-einen-faktenbasierten-diskurs-zur-covid-19-pandemie-an-schulen
Behindertenbeauftragter besorgt über Gesundheitsversorgung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen
Jürgen Dusel sieht mit großer Sorge die Situation von Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), deren finanzielle Situation gefährdet ist.
Pressemitteilung vom 22. Juni 2020 https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/PM10_Behindertenbeauftragter%20besorgt%20%C3%BCber%20Gesundheitsversorgung.html
Europa: Verschlechterung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf durch Corona-Krise
Inclusion Europe macht mit einer Petition an das EU-Parlament auf die besonders schwierige Lage und zunehmende Ausgrenzung von Menschen mit Assistenzbedarf während der Corona-Krise aufmerksam. Gefordert werden geeignete politische und finanzielle Maßnahmen auf europäischer Ebene, um in Zukunft die Teilhabe- und Menschenrechte von Menschen mit Assistenzbedarf besser zu schützen.
Hier können Sie die Petition unterstützen.
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0470%252F2020/html/Petition-No-0470%252F2020-by-Helen-Portal-%2528Luxemburgish%2529%252C-on-behalf-of-Inclusion-Europe-on-the-rights-of-persons-with-intellectual-disabilities-in-the-COVID-19-crisis
Maskenpflicht: fragen statt verurteilen
Einen Mundschutz zu tragen ist zurzeit an vielen Orten Pflicht. Menschen, die ohne Maske in der Öffentlichkeit unterwegs sind, erleben immer wieder Anfeindungen. Dabei kann ihr Verhalten gesundheitliche Gründe haben. Vier Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, berichten von ihren Erfahrungen: von viel Solidarität, aber auch von Ausgrenzung.
https://www.aktion-mensch.de/menschen-und-geschichten/aus-dem-leben/maskenpflicht-ausnahmen.html
Neues aus Politik und Gesellschaft
Petition “Mehr wert als ein Danke”
Viele Pflegekräfte, Sozialarbeiter*innen, Heilpädagogen*innen, Heilerziehungspfleger*innen und andere Berufsgruppen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen sind für diejenigen da, die durch die Corona-Pandemie besonders betroffen und bedroht sind. So großartig die Leistung ist, die sie erbringen, so schwierig sind leider oft die Rahmenbedingungen im jeweiligen Arbeitsfeld. Viele Bereiche sind unterfinanziert und personell unterbesetzt. Unterstützen auch Sie die 3 Forderungen:
- Bessere Arbeitsbedingungen
- Gerechter Lohn
- Mehr Wertschätzung
Anthropoi Selbsthilfe hat den Aufruf mitunterzeichnet. Unterschreiben Sie die Petition an den Deutschen Bundestag!
Bis zum 17. Juli 2020
https://www.mehr-wert-als-ein-danke.de
Werkstätten WfbMs
Rund 310.000 Menschen mit Assistenzbedarf arbeiten bundesweit in WfbMs.
In seiner Sitzung vom 3. Juli 2020 stimmte der Bundesrat Änderungen der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) und der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung zu.
Sicherung der Beschäftigtenentgelte in den WfbMs
Der Bund verzichtet mit dieser Änderung der SchwbAV rückwirkend zum 1. März 2020 auf die Hälfte der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe in diesem Jahr und belässt dieses Geld bei den Ländern. Es stehen somit ca. 70 Mio. Euro zur Verfügung, die ausschließlich für die Beschäftigtenentgelte verwendet werden dürfen. Die Integrationsämter sollen das Geld an bedürftige Werkstätten verteilen.
Finanzierung Werkstatträte Deutschland
Die Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) sieht nun vor, dass die Finanzierung der Interessenvertretung der Werkstatträte auf Bundesebene (WRD Werkstatträte Deutschland) künftig über die Träger der Eingliederungshilfe geregelt wird.
Werkstatträte: Online-Konferenzen zulässig
Des Weiteren gilt bis zum 31.12.2020 wegen Corona: „Die Teilnahme an Sitzungen des Werkstattrates sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig…“
European Accessibility Act
Am 28.06.2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sog. „European Accessibility Act (EAA)“ in Kraft getreten (vgl.: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0882&from=EN). Zweck der Richtlinie ist es gem. Artikel 1, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten, indem insbesondere durch unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten bedingte Hindernisse für den freien Verkehr von Produkten und Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Richtlinie sind, beseitigt werden bzw. die Errichtung derartiger Hindernisse verhindert wird.
Die Richtlinie betrifft unter anderem den gesamten Online-Handel, alle Hardware-Systeme (Computer, Notebooks, Smartphones etc.) einschließlich der jeweiligen Betriebssysteme, Zahlungsterminals wie Kartenlesegeräte in Geschäften oder Fahrkartenautomaten, ebenso Bankautomaten und andere digitale Bankdienstleistungen, E-Books oder auch Telefondienste und die hierfür genutzten Produkte wie Telefone und Router.
Erforderlich ist jedoch noch die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht, wofür die Mitgliedstaaten bis zum 28.06.2022 Zeit haben. Danach treten die Vorgaben zur Barrierefreiheit schrittweise in Kraft, d.h. ab Sommer 2025 sind die gesetzlichen Verpflichtungen dann grundsätzlich zu beachten, wobei allerdings Übergangsvorschriften und Verlängerungstatbestände in bestimmten Ausnahmefällen eine Anwendung auch erst ab 2030 bzw. 2045 ermöglichen.
Angesichts der laufenden Umsetzungsfrist ist das insoweit federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits dabei, einen entsprechenden Referentenentwurf zu erarbeiten, der womöglich bereits im Herbst d.J. vorgelegt wird.
Termine
Seminartag für erwachsene Geschwister
26. Sept. 2020
Ort: Hamburg, Haus Mignon
Anmeldung bis 21.9.20
Infos unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/zeitthemen/geschwisterseminartag-2020/
Mitgliederversammlung Anthropoi Selbsthilfe
11. Oktober 2020
Ort: Frankfurt / M., hoffmanns höfe
Nur mit Anmeldung!
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/mitgliederversammlung-2020-neuer-termin/
Save the Date: inklusiver Europäischer Kongress 2021
Notieren Sie sich bereits jetzt den Termin für den inklusiven europäischen Kongress «Grenzen bewegen» vom 2. – 5. Juni 2021 im Volkshaus Zürich!
Impulsiert durch zwei Menschen mit Unterstützungsbedarf hat sich ein Organisationskomitee zusammengefunden welches intensiv daran arbeitet, vom 2. – 5. Juni 2021 in Zürich einen europäischen Kongress für Menschen mit und ohne Behinderungen mit dem Titel „Grenzen bewegen“ zu organisieren. Er knüpft an den Impuls der sieben vergangenen Europäische Kongresse „In der Begegnung leben“ an.
Das Tagungsprogramm und eine Website zum Kongress sollen im Herbst verfügbar sein. Eine kurze Zusammenfassung zum Vorhaben finden sie unter
https://www.vahs.ch/fileadmin/user_upload/2_Termine_Veranstaltungen/Veranstaltungen_vahs/WEB_Inklusiver-Kongress-Zuerich_Kuzfassung.pdf
Lust auf mehr…
BGH bestätigt Rechtsprechung zu „Behindertentestamenten“
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.07.2019 (XII ZB 560/18) seine Rechtsprechung zum „Behindertentestament“ nochmals bestätigt. Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes in Kombination Vor- und Nacherbschaft und eine Dauertestamentsvollstreckung anordnen, nach der das Kind Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann, sind nach obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus. Ein Behindertentestament ist auch nicht dadurch sittenwidrig, dass darin konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, und der Testamentsvollstrecker somit Spielraum dazu hat, Erträge aus dem Nachlass nicht an den Erben auszuschütten, sondern zu thesaurieren. Der Erbe kann dann jedoch verlangen, Erträge an ihn herauszugeben, soweit dies zur Bestreitung seines angemessenen Unterhalts bzw. zur Begleichung von Steuerschulden erforderlich ist.
Behindertenpauschbetrag
Twitter-Meldung des Behindertenbeauftragter der Bundesregierung 19.6.2020: „Jürgen Dusel hat heute mit Vizekanzler und Minister Olaf Scholz gesprochen. Thema war die Erhöhung des Behindertenpauschbetrags im Einkommenssteuerrecht. Die Vorbereitungen für ein Gesetzgebungsverfahren sind bereits auf der Zielgeraden.“
zet. Zeitung in Leichter Sprache
Die Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH erstellt seit einigen Wochen eine Zeitung in Leichter Sprache. „zet.“ erscheint wöchentlich als pdf:
https://www.cab-b.de/startseite/corona
Neuer Webauftritt des internationalen Fachbereichs Heileurythmie
Neben Veranstaltungshinweisen und Netzwerkadressen werden Informationen für Patientinnen und Patienten und an einer Ausbildung Interessierte bereitgestellt.
https://eurythmytherapy-medsektion.net
Märchen aus aller Welt
Freunde der Erziehungskunst: Jeden Monat ein Märchen aus einem anderen Land: Die Textsammlung ist im Rahmen des Aktionstages Waldorf-One-World-Day (WOW-Day) entstanden, an dem sich Schüler*innen in vielen Ländern mit Spendenaktionen für Waldorfeinrichtungen rund um die Welt einsetzen. Alle Texte stehen auf der Website auch als zum Druck aufbereitetes PDF zur Verfügung.
https://www.freunde-waldorf.de/wow-day/maerchen/
Film „The Peanut Butter Falcon“
USA 2019. Das Talent des Newcomers mit Down-Syndrom Zack Gottsagen machte seine Kollegen, die Hollywood-Stars Shia LaBeouf und Dakota Johnson, zu seinen größten Fans: „Er ist einer der authentischsten Menschen, die ich je getroffen habe. Zack ist ein wahrhaftiger, ernstzunehmender, aufrichtiger Schauspieler und Mensch. Und das merkt man seiner Arbeit an.” (Shia LaBeouf). Für die Synchronrolle von Zack Gottsagen wurde der deutsche Schauspieler Jonas Sippel gecastet, der ebenfalls das Down-Syndrom hat. Er ist Mitglied des Berliner Theaters RambaZamba und beeindruckte mit seiner nuancierten und authentischen Synchronarbeit.
Filmempfehlung des Ohrenkuss-Teams: „Der Film ist sehr cool, aber auch etwas hart.“ Mehr unter https://ohrenkuss.de/ohrenblog/179-ohrenkuss-film-besprechung-the-peanut-butter-falcon.html.
Ohrenkuss-Online -Interview mit Schauspieler Zack Gottsagen: https://ohrenkuss.de/ohrenblog/180-ohrenkuss-interview-mit-schauspieler-zack-gottsagen.html.
Zack, ein 22-Jähriger mit Down-Syndrom, wurde von seiner Familie bereits als Kind abgeschoben und von den Behörden in einem Altersheim untergebracht. Als sein Zimmergenosse Carl das Leid des Jungen nicht mehr länger mitansehen kann, verhilft er ihm zur Flucht. Lediglich mit einer weißen Unterhose bekleidet, macht Zack sich in der Nacht davon und versteckt sich im Boot von Fischer Tyler. …
Vielleicht läuft der Film noch in einem Kino in der Nähe, ansonsten auf DVD, digital usw.
https://www.tobis.de/film/the-peanut-butter-falcon/
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Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
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https://anthropoi-selbsthilfe.de
Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Foto: Alfred Leuthold
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