Newsletter Juli 2021

Newsletter 7 / 2021

Den Newsletter vom 21 Juli 2021 hier als pdf-Datei (420 kB) downloaden.

21. Juli 2021

Liebe Leser*innen,

„wir wollen vorsichtig sein, niemand soll sich mit Corona anstecken.“ So schreiben wir einleitend auf unserer Einladung zum Anthropoi Selbsthilfe Tag 2021, den wir am 19. September 2021 nun als Video-Konferenz durchführen. Sie sind herzlich zur Teilnahme eingeladen! Die Einladung mit dem Programm  ist zu finden auf unserer Website unter
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/anthropoi-selbsthilfe-tag-2021/.
Wir wünschen uns sehr, dass wir in nicht allzu langer Zeit endlich wieder Präsenz-Veranstaltungen – in den Regionen und bundesweit – abhalten können, ohne ein unnötiges Risiko einzugehen.
Persönliche Begegnungen von Angesicht zu Angesicht sind wichtig! Auch wenn wir planen, künftig zusätzliche Angebote in digitaler Form anzubieten.

Einen schönen Sommer hoffentlich ohne weitere Unwetter wünscht Ihnen
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold

INHALT

  • Corona
  • Neues aus Politik und Gesellschaft
  • Neulich in …
  • Termine
  • Lust auf mehr …

Corona

Selbsthilfe Post-Covid Interessenvertretung in Baden-Württemberg

Eine überstandene Covid-19 Erkrankung bedeutet nicht immer auch restlos gesund zu sein. Manche Betroffene haben nach einer Genesung mitunter erhebliche, andauernde Beschwerden. Lungenfunktionsstörungen, Erschöpfung, neurologische Beschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, Ängste mit Panikattacken, Depression, posttraumatisches Überforderungssyndrom, Geruchs- und Geschmacksstörungen und einiges mehr. Deshalb haben sich ein Selbsthilfeverein und Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg gebildet.
Ein Aktiver aus unseren Reihen gehört zu den Betroffenen und Initiatoren.
https://leben-mit-covid.de/

Neues aus Politik und Gesellschaft

Erfolg: Assistenz im Krankenhaus

Grafik mit symbolisierten Krankenhaus und Paragrafenzeichen

Am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag endlich den Weg dafür frei gemacht, dass die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung finanziell abgesichert wird – nachdem eine Aufnahme in das Teilhabestärkungsgesetz gescheitert war. Geplant ist, dass die Kosten für die Assistenz für Angehörige wie Verdienstausfall von der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V) übernommen werden sollen. Erfolgt die Assistenz durch Mitarbeiter*innen des LebensOrtes wie z. B. Bezugsbetreuer*innen, sollen die Kosten von der Eingliederungshilfe (SGB IX) getragen werden. Der Bundesrat muss noch dem Gesetz nach der Sommerpause im September zustimmen, zudem muss der Gemeinsame Bundesausschuss (das Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen) Detailregelungen ausarbeiten. Die neuen Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus werden voraussichtlich im 4. Quartal 2022 in Kraft treten.
Seit langer Zeit setzten sich viele Verbände, darunter auch wir Anthropoi Selbsthilfe, intensiv dafür ein, endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Link zur Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
https://www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20210624%20MM%20Fachverba%CC%88nde%20erfolgreich%20fu%CC%88r%20Assistenz%20im%20Krankenhaus.pdf

Gespräche mit Bundestagsabgeordneten

Der Verein „Kellerkinder e.V.“ hatte im Mai drei Gesprächsrunden mit den behindertenpolitischen Sprecher*innen von SPD, FDP und Grünen veranstaltet. Mitschnitte sind mit Untertiteln auf YouTube abrufbar. Zu den Videos mit:

Neulich in …

… Wuppertal in der Troxler-Schule

Unser Mitglied die Troxler-Schule in Wuppertal-Barmen möchte sich im kommenden Schuljahr mit Nachhaltigkeit beschäftigen. Dafür nimmt sie sowohl am Projekt «CO2ero – Klimaneutrale Waldorfschulen» als auch am Landesprogramm «Schule der Zukunft» teil. Beide Programme bieten viel Material und Anregungen und ermöglichen den Austausch mit anderen teilnehmenden Schulen. Einen Bericht dazu gibt es in der Westdeutschen Zeitung: «Troxler-Schule stellt Weichen für nachhaltigere Zukunft»
https://www.wz.de/nrw/wuppertal/wuppertaler-troxler-schule-stellt-weichen-fuer-nachhaltigere-zukunft_aid-60280721

Termine

Anthropoi Selbsthilfe Tag online

19. September 2021
Als Zoom-Video-Konferenz
Einladung und Programm unter
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/anthropoi-selbsthilfe-tag-2021/

Pfingsttagung 2022 Freundeskreis Camphill

4. Juni 2022
Informationen folgen.

Kongress Ost-West «Ein Herzschlag Europa»

4. – 6. Juni 2022
Wien / Österreich
Vor 100 Jahren fand in Wien der anthroposophische West-Ost-Kongress statt, Daran anknüpfend wird nun ein zweiter stattfinden.
https://www.ost-west.wien/

Inklusiver Europäischer Kongress «Grenzen bewegen»

15. – 18. Juni 2022
Zürich / Schweiz
https://k21.vahs.ch/

Lust auf mehr…

Parodontitis-Therapie

Der G-BA informiert: Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es ab 1. Juli 2021 ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitis-Therapie. Die Leistungen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie verankert. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn die Patient*innen die Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt selbst aufrechterhalten können, bei der Behandlung eine Allgemeinnarkose benötigt wird oder wegen geistiger Einschränkungen nicht oder nur teilweise kooperiert werden kann. Diese systematische Parodontitisbehandlung ist bei der Krankenkasse lediglich anzuzeigen.
https://www.g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/parodontalerkrankungen/

Unterkunftskosten bei im Haushalt der Eltern lebenden Menschen mit Behinderung

Der bvkm hat den Musterwiderspruch aktualisiert, wenn das Sozialamt die Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht anerkennt. Leben grundsicherungsberechtigte Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer Eltern, werden Unterkunftskosten entweder auf der Grundlage eines Mietvertrages oder nach der Differenzmethode gewährt. Liegt eine wirksame mietvertragliche Verpflichtung vor, ist diese vorrangig. Zweifelt das Sozialamt die Wirksamkeit des Mietvertrages an, können sich Betroffene hiergegen mit Hilfe des bvkm-Musterwiderspruchs zur Wehr setzen.
https://bvkm.de/ratgeber/grundsicherung/

bvkm-Argumentationshilfe zur Abzweigung von Kindergeld aktualisiert

Für erwachsene Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform, einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und dort pädagogische Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags erhalten, gewährt das Sozialamt in der Regel Unterhalt in Form von Leistungen der Grundsicherung. Gleichzeitig erhalten Eltern für die Bewohner*innen häufig Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Familienkasse dieses Kindergeld an das Sozialamt auszahlen (sogenannte Abzweigung). Die bvkm-Argumentationshilfe „Abzweigung bei NICHT im Haushalt der Eltern lebenden Kindern“ zeigt, wie sich Eltern gegen solche Abzweigungen zur Wehr setzen können.
https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld/
Das Kindergeld-Info von Anthropoi Selbsthilfe finden Sie unter:
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/kindergeld-info/.

Versicherungsmerkblatt des bvkm

Das Versicherungsmerkblatt des bvkm – entstanden in Kooperation mit der Union Versicherungsdienst GmbH, Detmold ­– widmet sich dem Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderungen. Es gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten – von der privaten Unfallversicherung bis zur Reiseversicherung. Das Versicherungsmerkblatt erläutert, welchen Versicherungsschutz Menschen mit Behinderung und deren Angehörige benötigen. Außerdem bezieht es den Versicherungsschutz für Betreuerinnen und Betreuer mit ein.
https://bvkm.de/ratgeber/versicherungsmerkblatt/

Die Camphill-Bewegung – Eine Einführung

Ein neues 10-seitiges Infoheft mit Fotos soll Lust auf Camphill machen. Zu bestellen beim Karl-König-Institut:
https://www.karlkoeniginstitute.org/de/News/Camphill-Eine-Einfuhrung

Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation im Alltag von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) hat die Ergebnisse des Projektes «Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation im Alltag von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf» vorgelegt.
Dabei ist eine Handreichung entstanden, die konkrete Situationen von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf darstellt und so zeigen will, was Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation im Alltag für sie bedeutet.
In einem weiteren Papier «Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung des BTHG berücksichtigen» wird aufgezeigt, wie Ressourcen für die Verbesserung der Situation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erschlossen werden können.
Beide Dokumente gibt es auch in Leichter Sprache.
Download der Broschüren als PDF:
https://www.imew.de/de/imew-publikationen/neuerscheinungen
Die gedruckten Broschüren können kostenfrei bestellt werden bei info@imew.de.
Das Projekt wurde von der Software AG-Stiftung, der Stiftung Lauenstein, der Aktion Mensch und der Kämpgen-Stiftung gefördert.
Die Autorin Dr. Katrin Grüber hat auch einen Artikel in PUNKT UND KREIS Johanni 2021 veröffentlicht: „Selbstbestimmung ohne Vorbehalt“ https://anthropoi.de/fileadmin/Inhalt/Aktuelles/PUK/Archiv/PUK_64_Johanni_2021_Blickwechsel_Assistenzbedarf.pdf#page=20.

Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

Um die rechtlichen Ansprüche und fachlichen Anforderungen des neuen Teilhaberechts für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf mit Leben zu füllen, hat die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) Leitziele und Handlungsempfehlungen für Fachkräfte und Dienste der Behindertenhilfe entwickelt. Die Standards richten sich aber auch an Angehörige u.a. Informationen zu den DHG-Teilhabe-Standards und zu einer Buchpublikation finden Sie unter:
https://dhg-kontakt.de/positionen/

REHADAT-Literatur-Portal nun auch in Leichter Sprache

Das REHADAT-Literatur-Portal hat eine grundlegende Überarbeitung erfahren und ist jetzt mit vermehrten Inhalten, neuen Funktionen und für alle Bildschirme optimiert online. Neu im Portal ist der Bereich „Leichte Sprache“, in dem Texte in Leichter Sprache thematisch sortiert, bebildert und leicht verständlich beschrieben werden.
https://www.rehadat-literatur.de/

Down-Syndrom-Broschüre

In einem Blog-Beitrag hat David Neufeld, der Gründer des Neufeld-Verlages, als Papa von zwei Jungs mit Down-Syndrom versucht, Antworten auf Fragen zu geben wie:
Wie äußert sich das Down-Syndrom? / Welche Prognose haben Menschen mit Down-Syndrom? / Wer hilft mir, wenn mein Kind Down-Syndrom hat? / Und wenn ich mir ein Kind mit Down-Syndrom nicht zutraue?
Nun können Sie den Text in gedruckter Form als Broschüre bestellen – kostenfrei gegen Versandkosten:
https://www.neufeld-verlag.de/shop/down-syndrom-was-bedeutet-das/?mc_cid=b439d1125d&mc_eid=5c9b1235f6

Hasenherz und Löwenmut – Geschichten in einfacher Sprache

In dem Literaturwettbewerb „Die Kunst der Einfachheit“ können Autoren und Autorinnen ihre Wortkunst zeigen. In diesem Jahr war das Motto „Mutig sein – stark sein“. Lesen Sie in diesem Buch die 25 besten Texte des 7. Literaturwettbewerbs. Illustriert haben das Buch die Künstler und Künstlerinnen der Kunst-Werkstatt der Lebenshilfe Berlin.
Lebenshilfe Berlin (Hrsg.), Hasenherz und Löwenmut. 2021, 256 Seiten, ISBN: 978-3-88617-580-2, 12 Euro.
https://www.lebenshilfe.de/shop/artikel/hasenherz-und-loewenmut

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Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz

Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi-selbsthilfe.de

Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Sabine Band, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Volker Schwetje

Spendenkonto

bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00