Newsletter Juni 2020
Newsletter 6 / 2020
Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 18. Juni 2020.
Den Newsletter vom 18. Juni 2020 hier als pdf-Datei (348 kB) downloaden.
18. Juni 2020
Liebe LeserInnen,
vor ein paar Tagen haben Sie wahrscheinlich unsere Zeitschrift PUNKT UND KREIS Johanni in Ihrem Briefkasten vorgefunden zum Thema „Lebens-Freude“. Sie können das Heft wie immer auch gerne online lesen oder sich zwei Beiträge als Hörbeiträge anhören: https://anthropoi-selbsthilfe.de/punkt-und-kreis/.
Noch zwei Mal wird unser Blog in Corona-Zeiten auf unserer Website erscheinen, am 24.6. und 1.7., Sie können aber auch die früheren gerne noch nachgucken: https://anthropoi-selbsthilfe.de/category/blog-in-corona-zeiten/.
Und wenn Ihnen unser Newsletter gut gefällt, dürfen Sie ihn gerne weiterleiten bzw. weiterempfehlen: Wir freuen uns immer über neue Abonnent*innen: https://anthropoi-selbsthilfe.de/newsletter/.
In ein paar Tagen sind nun schon die Sommersonnenwende und der Johanni-Tag.
So wünschen wir Ihnen schöne Sommertage und: Bleiben Sie gesund!
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold
INHALT
- Neues aus der Selbsthilfe
- Corona
- Termine
- Lust auf mehr …
- Partizipationsfragen
Neues aus der Selbsthilfe
Mitgliederversammlung 2020
Die (verschobene) Mitgliederversammlung 2020 von Anthropoi Selbsthilfe findet am
Sonntag, den 11. Oktober 2020,
10:30 bis 13:00 Uhr
in hoffmanns höfe, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main
statt.
Die formale Einladung an die Mitglieder und Fördermitglieder werden wir im August verschicken. Aufgrund der heute schwer abzusehenden Entwicklung der Corona-Pandemie werden wir ausnahmsweise eine schriftliche Abstimmung vornehmen.
Laut Gesetz müssen mehr als 50 Prozent der Mitglieder an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, damit gültige Beschlüsse gefasst werden können. Wir fordern Sie deshalb auf:
- Unabhängig von einer persönlichen Teilnahme an der Mitgliederversammlung: stimmen Sie auf jeden Fall vorher schriftlich ab!
- Falls Sie an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich, da aufgrund der bestehenden Verordnungen die Zahl der Teilnehmenden vermutlich sehr begrenzt sein wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungs- und Geschäftsstelle.
Radio-Interview mit Ingeborg Woitsch
Nikolai Prodöhl ist Radio-Reporter mit Handicap. Er wohnt ambulant betreut in einer WG von Zusammenleben e.V. in Hamburg. Seit 2014 macht er Bürgerfunk beim Bürger- und Ausbildungskanal TIDE 96,0. Bei TIDE kann jede und jeder selbst Radio und Fernsehen machen und ‚on air‘ gehen. Nikolai Prodöhl hat sich einen Traum erfüllt und eine eigene Radio-Sendung entwickelt. Sie heißt „Wohnen und Arbeiten“: Wie wohnen und arbeiten Menschen mit Handicap, wie meistern sie ihren Alltag, welche Rechte haben sie?
Im aktuellen Interview mit Ingeborg Woitsch von Anthropoi Selbsthilfe ging es um folgende Fragen: Um welche Themen geht es in der Zeitschrift PUNKT UND KREIS? Was passiert eigentlich in einer mittelpunkt-Schreibwerkstatt? Und wie kann man besser ins Schreiben kommen?
Die Audiodatei finden Sie unter:
https://anthropoi-selbsthilfe.de/anthropoi-selbsthilfe/mittelpunkt-schreibwerkstaetten/ im Abschnitt „Aktuelles“ unter „NEU: Videos “Schreib-Snacks” machen Lust auf mehr!”
Corona
Verschiedene Forderungen
ver.di und BV Lebenshilfe fordern ausreichend Schutzausrüstung, Tests und Corona-Prämie für Beschäftigte der Behindertenhilfe. Gemeinsame Pressemitteilung 29. Mai 2020:
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++e2e6d9be-a188-11ea-81ac-525400940f89
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben am 29.5.20 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit über die Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen auf das Coronavirus veröffentlicht. Sie fordern u.a. die regelmäßige Testung für betreute Menschen in besonderen Wohnformen sowie den Zugang zu Testungen für besuchende Angehörige.
https://www.diefachverbaende.de
Verdienstausfallentschädigung auf Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung ausgeweitet
(RAin Sabine Westermann) Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einer Ausweitung der Entschädigungsregelung nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt. Hiernach haben jetzt auch erwerbstätige Eltern, die wegen der Schließung von WfbMs und Tagesförderstätten aufgrund der Corona-Pandemie erwachsene Kinder mit Behinderung zu Hause betreut haben und betreuen, Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung ist, dass ihnen deswegen ein Verdienstausfall entstanden ist. Ausgenommen hiervon sind Zeiträume, in denen die WfbM oder Förderstätte aufgrund von Betriebsferien ohnehin geschlossen gewesen wäre. Außerdem darf es keine sonstige zumutbare Betreuungsmöglichkeit gegeben haben. So müssen Notbetreuungsmaßnahmen soweit möglich in Anspruch genommen werden oder Überstunden zunächst abgebaut werden. Eine Betreuung durch sonstige Angehörige wie Großeltern, die z. B. einer sogenannten Risikogruppe angehören, ist hingegen nicht zumutbar.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 67 % des entstandenen Netto-Verdienstausfalls und maximal 2.016,00 EUR pro Monat. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin durch den Arbeitgeber geleistet. Die Entschädigung wird für maximal zehn Wochen rückwirkend ab dem 30.03.2020 gezahlt. Für Personen, die den Menschen mit Behinderung allein betreuen und/oder pflegen für maximal 20 Wochen. Die Entschädigung wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt, der die Kosten wiederum von der zuständigen staatlichen Stelle im jeweiligen Bundesland erstattet bekommt. Selbstständige müssen sich um die Beantragung der Verdienstausfallentschädigung eigenständig kümmern.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigungsanspruch.html
In Leichter Sprache: Infos zur Warn-App
Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie Infos in Leichter Sprache zur Corona-Warn-App:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/corona-warn-app
Termine
Seminartag für erwachsene Geschwister
26. Sept. 2020
Ort: Hamburg, Haus Mignon
Anmeldung bis 21.9.20
Infos unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/zeitthemen/geschwisterseminartag-2020/
Mitgliederversammlung Anthropoi Selbsthilfe
11. Oktober 2020
Ort: Frankfurt / M., hoffmanns höfe
Nur mit Anmeldung! Siehe oben.
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/mitgliederversammlung-2020-neuer-termin/
Save the Date: inklusiver Europäischer Kongress 2021
Notieren Sie sich bereits jetzt den Termin für den inklusiven europäischen Kongress «Grenzen bewegen» vom 2. – 5. Juni 2021 im Volkshaus Zürich!
Impulsiert durch zwei Menschen mit Unterstützungsbedarf hat sich ein Organisationskomitee zusammengefunden welches intensiv daran arbeitet, vom 2. – 5. Juni 2021 in Zürich einen europäischen Kongress für Menschen mit und ohne Behinderungen mit dem Titel „Grenzen bewegen“ zu organisieren. Er knüpft an den Impuls der sieben vergangenen Europäische Kongresse „In der Begegnung leben“ an.
Das Tagungsprogramm und eine Website zum Kongress werden im Herbst verfügbar sein. Eine kurze Zusammenfassung zum Vorhaben finden sie unter
https://www.vahs.ch/fileadmin/user_upload/2_Termine_Veranstaltungen/Veranstaltungen_vahs/WEB_Inklusiver-Kongress-Zuerich_Kuzfassung.pdf
Lust auf mehr…
Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache
Das ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat neue Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Informationen haben das ÄZQ und Special Olympics Deutschland (SOD) gemeinsam verfasst und herausgegeben. Die evidenzbasierten (nachweisorientierten) und nach einer strengen Methodik entwickelten Informationen des ÄZQ bilden die Grundlage der Texte. Der SOD Bereich Gesundheit bringt seine Expertise beim Thema Sport und Gesundheit ein. Er erstellt in den Jahren 2019 – 2021 ein barrierefreies Internet-Portal mit Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache:
https://www.gesundheit-leicht-verstehen.de.
SEKEM Ägypten: Vision für 2057
Die SEKEM-Gemeinschaft hat eine langfristige wegweisende Vision entwickelt für die Bereiche Ökologie, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.
1977 gründete Dr. Ibrahim Abouleish die SEKEM-Initiative auf einem unberührten Teil der ägyptischen Wüste (70 Hektar), 60 km nordöstlich von Kairo. Mit biologisch-dynamischer Landwirtschaft machte er den Wüstenboden fruchtbar und gründete Unternehmen, in denen die Felderzeugnisse verarbeitet werden. Im Laufe der Jahre entstanden immer mehr Firmen und Bildungseinrichtungen, in denen stets die menschliche Entwicklung im Vorder-grund steht. SEKEM ist heute als eines der weltweit führenden Sozialunternehmen bekannt.
Lesen Sie hier den Newsletter vom 15.6.2020
Hier Download SEKEM Vision and Mission2057 (englisch)
Hier Download SEKEM-Jahresbericht 2019 (englisch)
Partizipations-Fragen
Serie: Die richtigen Fragen stellen! – Teil 4
Um Menschen mit Assistenzbedarf tatsächlich gesellschaftlich wirksame Mitbestimmung zu ermöglichen, braucht es ein Umdenken, einen Wertewandel und einen Umbau gewohnter Strukturen und Abläufe. Um Veränderungsprozesse anzubahnen, hat der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) in Zusammenarbeit mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) eine Fragensammlung entwickelt. Mit Hilfe der Fragen kann in Organisationen und Kommunen ein Mehr an Partizipation herbeigeführt werden, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen Beeinträchtigungen und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Die Fragensammlung berührt drei Themengebiete: Haltungen und Werte, partizipative Strukturen und alltägliches Handeln. Die Fragensammlung „Mitbestimmen!“ ist in schwerer und Leichter Sprache als Download und, solange der Vorrat reicht, als Broschüre verfügbar.
Es gibt die Fragensammlung und drei illustrierende Filme online unter:
www.beb-mitbestimmen.de
In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen zur Anregung beispielhaft ein paar Fragen daraus
vorstellen.
FRAGE:
Wie werden Menschen mit Behinderungen ermutigt, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen?
Wie kann das Verantwortungsbewusstsein Einzelner gestärkt werden?
(Aus dem Teil: „Haltungen und Werte betrachten und überdenken – A.5 Verantwortung teilen – Frage 5.7“)
.
Impressum
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz
Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi-selbsthilfe.de
Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Spendenkonto
bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00