Newsletter Oktober 2018

Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 18. Oktober 2018.

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Newsletter 9 / 2018

18. Oktober 2018

Liebe LeserInnen,

wir müssen Ihnen noch ein schönes Foto nachreichen, das wegen zu kurzfristiger Anfrage im September-Newsletter nicht zur Verfügung stand – die Flashmob-Aktion des Raphaelhauses Stuttgart:

Menschen haben auf dem stuttgarter Rathausplatz die Zahl 50 gebildet.

Eine Frage zu ganz anderen Fotos – Passfotos – haben wir geklärt, lesen Sie dazu weiter unten.

Übrigens haben Sie jetzt am Samstag, 20.10. gleich an zwei Orten die Möglichkeit, Anthropoi Selbsthilfe persönlich kennen zu lernen: In Wuppertal (Regionaltagung NRW) und in Ammersbek (Regionaltagung Nord) – Links zu näheren Infos sind hinterlegt. Wir freuen uns auch über kurzentschlossene Teilnehmende!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold

INHALT

  • Neues aus Politik und Gesellschaft
  • Neulich in …
  • Termine
  • Lust auf mehr …

Neues aus Politik und Gesellschaft

Große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats (DBR) vom 24.9.18: In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses. „Inklusion droht zu scheitern, denn bisher mangelt es in Deutschland an Strategien, die eine langfristige Steuerung der Inklusionsbemühungen ermöglichen“, sagte der DBR-Sprecherratsvorsitzende und SoVD-Präsident Adolf Bauer. Beispielsweise fehle eine systematische Umsetzung schulischer Inklusion ebenso wie die Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen. In der Psychiatrie seien Zwangsmaßnahmen nach wie vor an der Tagesordnung, und immer noch gäbe es die Möglichkeit, Menschen mit Assistenzbedarf gegen ihren Willen aus Kostengründen ins Heim zu verweisen.
Die Mitglieder des UN-Fachausschusses zeigten sich verwundert darüber, dass es in Deutschland trotz reichhaltig vorhandener Ressourcen immer noch umfassende Diskriminierungen behinderter Menschen gibt. Kenntnisreich und differenziert erkundigten sie sich unter anderem nach Aktivitäten zur Deinstitutionalisierung, Hemmnissen der inklusiven Bildung sowie eines inklusiven Arbeitsmarkts und Nutzung neuer Technologien, von Gebärden- und Leichter Sprache.
Im Anschluss an den Dialog mit der deutschen Zivilgesellschaft beschloss der Fachausschuss eine Liste von Fragen, die die deutsche Bundesregierung innerhalb eines Jahres beantworten muss. Auf dieser Grundlage wird Deutschland voraussichtlich 2020 zum zweiten Mal nach 2015 vom Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK geprüft.

Neulich in …

… Berlin: Zu Besuch beim Bundespräsidenten am 7. September 2018

Frau und Herr von der Recke stehen im Garten des Bundespräsidialamtes in Berlin(Sabine von der Recke) Ein herrlicher spätsommerlicher Nachmittag und Abend in Berlin. Am 7. September hatte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zusammen mit seiner Frau Elke Büdenbender zur Eröffnung des diesjährigen Bürgerfestes ins Schloss Bellevue eingeladen. „Demokratie lebt von denen, die mehr tun, als sie müssten. Demokratie lebt von denen, die an ein bisschen mehr denken als an sich selbst, die Verantwortung übernehmen, die Veränderungen nicht nur erhoffen, sondern sie vielleicht anstoßen.“ Dieser Tag würdigte das Ehrenamt und stand unter dem Motto Zusammenstehen.
Ich war vom Deutschen Behindertenrat in Absprache mit Anthropoi Selbsthilfe zur Teilnahme vorgeschlagen worden. Mein Mann und ich wurden daraufhin vom Bundespräsidenten eingeladen. Über 4.000 Ehrenamtliche aus dem ganzen Land trafen sich im Park des Schlosses Bellevue. Wie jedes Jahr präsentierte sich ein Partnerland aus der EU und ein Bundesland in besonderer Weise. Diesmal waren dies Italien und Sachsen. Was jeder Einzelne dazu beitragen kann und warum es sich lohnt zusammenzustehen, das konnten wir im Park mit vielen Menschen diskutieren. Viele Organisationen und Unternehmen nutzten die Chance, ihre gemeinnützige Arbeit vorzustellen. Daneben gab es unzählige Zelte mit Getränken und kulinarischen Angeboten. Kulturell erlebten wir auf der großen Bühne im Park einige Highlights: die sächsische Bläserphilharmonie, BÄM, ein Konzert mit Marching Drums, Stilbruch, eine faszinierende Crossover-Rockband aus Sachsen und schließlich den Auftritt von Gianna Nannini.
Natürlich ist es uns bei dieser Fülle nicht gelungen, mit Herrn Steinmeier persönliche Worte zu wechseln. Für meinen Mann und mich war es trotzdem ein sehr beeindruckendes Ereignis an dem wir sehr gerne teilgenommen haben.

Termine

Info-Abend für Angehörige zum BTHG

16. November 2018
in Berlin
Infos: https://anthropoi-selbsthilfe.de/anthropoi-selbsthilfe/regionen/region-berlin-brandenburg/

„Für wen ist herausforderndes Verhalten eine Herausforderung? Praxis, sozialer Kontext, ethische Reflexion“ – Kooperationsveranstaltung der Stiftung Lauenstein mit dem IMEW

3. / 4. Dezember 2018
in Berlin
Infos und Anmeldung: https://bit.ly/imew-dez2018

Info-Tag der Anthropoi Selbsthilfe für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf und Mitglieder-Versammlung

6. April 2019
in Dortmund, Werkstätten Gottessegen
Mit Informationen zum BTHG – parallel in Normaler Sprache und in Einfacher Sprache für Menschen mit Assistenzbedarf
Die Vorab-Einladung mit näheren Informationen finden Sie unter
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/mitgliederversammlung-2019/.
Bitte gerne weitergeben!

Lust auf mehr…

Zahnpflege

Im Newsletter und in informiert! Michaeli 2018 hatten wir auf die neue Richtlinie zur Zahnpflege hingewiesen. Nun hat sich gezeigt, dass die Überschrift des Textes in informiert! teils irritiert hatte, weil dort „professionelle Zahnpflege“ stand. Hier kam es zu Verwechslungen mit der „professionellen Zahnreinigung“. Als Kassenleistung übernommen wird jedoch leider, wie beschrieben, nur die Entfernung harter Zahnbelege, nicht aber die regelmäßige umfassende professionelle Zahnreinigung, wie es gefordert worden war.

BTHG: Tipps „Wie bereite ich mich vor?“ und-Link-Liste

finden Sie auf unserer Website https://anthropoi-selbsthilfe.de.

Problem mit biometrischem Passfoto

Frage einer Mutter:

„Der Personalausweis meines Sohnes mit Mehrfachbehinderung ist abgelaufen. Weil er die Augen nicht öffnet, ist es nicht möglich ein biometrisches Passfoto zu machen. Das städtische Amt weigert sich, ohne so ein Foto einen Ausweis auszustellen. Was tun?“

Antworten:
In Deutschland besteht zwar keine Pflicht, ständig einen Ausweis mit sich zu führen, aber jede*r muss einen gültigen Ausweis besitzen (Ausnahme: (vor allem ältere) Menschen, die ihr Heim nicht mehr verlassen, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden). Praktisch benötigt ja auch jede*r einen Ausweis z.B. auf dem Amt, vor dem Notar, beim Wählen, bei Reisen, usw.
Zur Klärung des Passfoto-Problems haben wir uns an die oberste zuständige Stelle gewandt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Hier zitieren wir die Antwort vom 26.7.18:

„Gerne kann ich Ihnen dazu allgemeine Informationen übermitteln, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Umsetzung bzw. verwaltungsmäßige Ausführung der personalausweisrechtlichen Vorschriften den einzelnen Bundesländern und damit den Personalausweisbehörden obliegt. Diese Zuständigkeitsverteilung ist durch das Grundgesetz festgelegt. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich für eine abschließende Klärung an die für Sie zuständige Personalausweisbehörde zu wenden.
Zu den personalausweisrechtlichen Vorschriften teile ich Ihnen gerne Folgendes mit:
Nach § 5 Passverordnung (PassV) ist bei der Beantragung eines Passes/Personalausweises ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
In den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) sind Ermessensrichtlinien zu den Vorschriften des Passgesetzes (PassG) und der PassV geregelt.
Unabhängig vom Lebensalter sind aus medizinischen Gründen Abweichungen von den Lichtbildanforderungen zulässig. Medizinische Gründe in diesem Sinne sind dann anzunehmen, wenn es der antragstellenden Person nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen objektiv nicht möglich sein wird, die Lichtbildanforderungen in absehbarer Zeit zu erfüllen. Im Zweifel ist der medizinische Grund durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. In jedem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar ist, ohne dass Schatten auf dem Gesicht entstehen.“

Nun ging die Mutter erneut zur zuständigen Personalausweisbehörde. Sie schrieb mir daraufhin:

„Das Procedere ging folgendermaßen: Ich bin mit dem alten Ausweis, dem aktuellen gültigen Behindertenausweis,
einem aktuellen Foto in Passfotogröße, das den beschriebenen Bedingungen entsprach, meinem Personalausweis,
meinem Betreuerausweis und der mail aus dem Innenministerium zum Ordnungsamt gegangen. Dort hat mich die
Sachbearbeiterin zu ihrer Vorgesetzten geleitet und diese hat entschieden, dass so der Ausweisantrag angenommen
werden kann. Das ist erfolgt und, wie schon gesagt, heute habe ich den Ausweis bekommen.“

Falls Sie in eine ähnliche Situation kommen, nehmen Sie doch mal einfach diesen Text mit aufs Amt!
Wir freuen uns über weitere Erfahrungen.
(Alfred Leuthold, Leiter der Beratungsstelle Anthropoi Selbsthilfe)

60 Jahre Lebenshilfe – wir gratulieren

Beim Jubiläumsfest sitzen neben Bundespräsident Steinmeiner die Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt und Vorstandsmitglied Ramona GüntherZitat aus der Ansprache des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier bei der 60-Jahre-Jubiläumsveranstaltung der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 28. September 2018: „Was uns als Menschen verbindet, ist die Fähigkeit, Glück und Freude zu empfinden, zu lieben und Freunde zu gewinnen“. Links vom Bundespräsidenten sitzt die Selbstvertreterin Ramona Günther, die auch bei der Anthropoi Jahrestagung 2018 im Tennental dabei gewesen war; rechts von Steinmeier Ulla Schmidt, die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende.

Fortbildungsangebote 2019

Bundesvereinigung Lebenshilfe: https://www.inform-lebenshilfe.de/
Lebenshilfe Landesverband Bayern: www.lebenshilfe-bayern.de/fortbildungsinstitut
Autismus Deutschland: Erstmalig werden auch spezielle Kurse für Eltern / Angehörige angeboten. https://www.autismus.de/detailseite.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=43&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=c1115b6cbe8cfd5678fe5362ffb3b75f

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Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz

Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 |  Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de

Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Fotos: Kay Wuttig / privat / Bundesvereinigung Lebenshilfe, Bernd Lammel

Spendenkonto

bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN:   DE88 1002 0500 0003 2472 00