Newsletter Oktober 2019

Newsletter 10 / 2019

Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 21. Oktober 2019.
Den Newsletter vom 21. Oktober 2019 hier als pdf-Datei (258 kB) downloaden.

21. Oktober 2019

Liebe LeserInnen,

wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei den Aufgaben, die sich ergeben im Zusammenhang mit den Änderungen durch das BTHG! Ein guter Kontakt mit den Verantwortlichen der Einrichtungen und den zuständigen Ämtern ist wichtig, dann können mögliche Fragen und Unklarheiten auf direktem Weg schnell geklärt werden. Unten finden Sie zwei kleine Hinweise zum Thema. Unsere BTHG-Infos finden Sie zum Download unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/service/bthg-info-hefte/.

Bleiben Sie stark!
Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold

INHALT

Neues aus der Selbsthilfe
BTHG – Bundesteilhabegesetz
Neues aus Politik und Gesellschaft
Neulich in …
Termine
Lust auf mehr …

Neues aus der Selbsthilfe

Bitte merken Sie sich schon heute den Termin unseres nächsten Anthropoi Selbsthilfe Tag / Mitgliederversammlung 2020 vor. Inhaltliches Thema: Rechtliche Betreuung.
Samstag, 25. April 2020 in Sassen / Hessen.

BTHG – Bundesteilhabegesetz

Wir beantworten hier gerne zwei Fragen aus der Praxis:

Ändert sich durch das BTHG etwas beim Kindergeld?

Anthropoi Selbsthilfe wurde von Mitgliedern wiederholt kontaktiert, ob sich durch das BTHG und die anstehende „Trennung der Leistungen“ auch Änderungen beim Kindergeld für Menschen mit Assistenzbedarf in besonderen Wohnformen ergeben. Eltern fragten, ob das Kindergeld jetzt auf das Konto des Menschen mit Assistenzbedarf überwiesen werden muss oder ob das Kindergeld bei dem Antrag auf Grundsicherung als Einkommen des Menschen mit Assistenzbedarf angegeben werden muss.
Vorab: Durch das BTHG und die „Trennung der Leistungen“ ergeben sich für das Kindergeld keine Änderungen.
Das Kindergeld wird in der Regel an die Eltern gezahlt. Die Eltern sollten das Kindergeld nicht auf das Konto des Menschen mit Assistenzbedarf überweisen oder als Einkommen bei der Grundsicherung angeben! Wird das Kindergeld nämlich auf das Konto des Menschen mit Assistenzbedarf gezahlt, ist es bei der Grundsicherung als Einkommen zu berücksichtigen. D.h. die Grundsicherung wird um das Kindergeld reduziert. Ebenso wird verfahren, wenn das Kindergeld bei dem Antrag auf Grundsicherung als Einkommen angegeben wird.
Unabhängig davon ist, dass die Familienkasse bei den Eltern prüfen kann, ob die Eltern Ausgaben für den Menschen mit Assistenzbedarf haben. Solche Ausgaben können z. B. ein eigenes Zimmer im Elternhaushalt, regelmäßige Besuche im Elternhaushalt oder Fahrtkosten sein. Die Familienkasse kann hierzu auch Nachweise anfordern. Es sollten deswegen Belege wie Rechnungen und Kontoauszüge aufbewahrt werden. Wenn es tatsächlich zu einer Prüfung durch die Familienkasse kommt, bietet der bvkm auf seiner Webseite https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld/ die nötigen Informationen, um gegen eine Abzweigung des Kindergeldes zu argumentieren.

Zu Kontoführungsgebühren

Wer Sozialhilfe / Grundsicherung bezieht, braucht ein eigenes Girokonto. Mit den Neuerungen durch das BTHG zum 1.1.2020 ist dies nun eines der Erfordernisse, dass der Mensch mit Assistenzbedarf (= die/der Leistungsberechtigte) ein eigenes Girokonto haben muss – siehe unser BTHG-Info Nr. 5.
Je nach Bankinstitut und Kontomodell kostet dies mehr oder weniger (oder auch keine) Kontoführungsgebühren. Diese möglichen Kosten müssen aus dem Gesamtbetrag der Sozialhilfe Regelbedarfsstufe 2, auf die der Anspruch besteht, bestritten werden. In dem statistischen Warenkorb, der zugrunde gelegt wird, ist auch dafür ein kleiner Betrag eingerechnet.
Es obliegt also der/dem einzelnen Leistungsberechtigten bzw. ihrem/seinem rechtlichen Betreuer*in, welche Bank sie/er sich aussucht und damit die entsprechenden Bankgebühren bezahlen muss. Eine extra Erstattung dieser Kosten durch das Sozialamt ist also definitiv nicht möglich. Vereinzelt gibt es weiterhin gebührenfreie Online-Girokonten – Voraussetzungen für die Kostenfreiheit beachten!

Neues aus Politik und Gesellschaft

Bluttest auf Trisomie in bestimmten Fällen Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland, hat am 19. September 2019 entschieden, den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in bestimmten Fällen zur Kassenleistung zu machen. Im Zuge dieser Entscheidung mahnt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, dass Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern mehr Respekt, Anerkennung und staatliche Unterstützung erfahren und die Beratungsangebote für werdende Eltern ausgebaut und deutlich verbessert werden müssen.

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Der European Accessibility Act (EAA) ist ein zentrales Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Europa. Er formuliert Barrierefreiheitsanforderungen an Güter und Dienstleistungen und nimmt so auch private Wirtschaftsakteure in die Pflicht. Nach drei Jahren intensiver Arbeit wurden die Verhandlungen in Brüssel Ende 2018 beendet. Die Mitgliedsstaaten und das Parlament stimmten dem EAA Anfang 2019 zu. Seit Anfang Juni 2019 ist der EAA in Kraft.
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1202&langId=de
Wer sich für den Text interessiert:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0882&qid=1571149315698&from=EN

Neulich in …

… Frankfurt / Main
Treffen des Anthropoi Beirats Anfang Oktober 2019

Die Anthropoi Beiräte beim Treffen Anfang Oktober 2019: Gruppenfoto,

Von links nach rechts: Sven-Michael Schaack, Nicolas Schneider,, Simon Mex, Miriam Belle, Jens Stolpe, Klaus-Peter Ottebusch.

(IW) In den Anthropoi Beirat wurden 2015 erfahrene Selbstvertreter*innen mit Assistenzbedarf berufen mit der Aufgabe, die Vorstände der beiden Verbände Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe zu beraten. Jeder einzelne Beirat verbindet mit dieser Arbeit persönliche Interessen und hat auch im Laufe der Zeit Forderungen entwickelt, die er oder sie in diese Beratung mit einbringen möchte.
Bei dem zweitägigem Treffen am 1./2. Oktober in Frankfurt mit Ingeborg Woitsch von der Anthropoi Selbsthilfe ging es darum, einen „Steckbrief als Anthropoi Beirat“ für sich selbst und die persönlichen Anliegen zu formulieren. Zwei Tage lang rauchten den Beiräten die Köpfe, denn es ist gar nicht so leicht, gute und authentische Worte und Formulierungen für sich selbst zu finden. Mit dem Ergebnis kann man zufrieden sein. Texte und Fotos des Anthropoi Beirates werden bald auf der Website https://anthropoi.de/selbstvertreterinnen/anthropoi-beirat/ online gestellt.

… Fürstenberg / Havel in Brandenburg
Neues Wohnprojekt

Das Wohnhaus vonMysa in Altthymen: eine alte beige-farbene Villa, halb verdeckt durch grüne Zweige im Vordergrund

Am Rande des kleinen Dorfes Altthymen stehen auf 20.000qm Land ein großes Gutshaus mit ca. 600 qm Wohnfläche, ein umbaubedürftiges Langhaus mit 225 qm Fläche und weitere kleine Nebengebäude. Dies ist die Grundlage für die Entwicklung eines selbstbestimmten, inklusiven anthroposophisch geprägten Wohn- und Arbeitsortes. Und nun sind die ersten Bewohner eingezogen!
Der Verein MYSA e.V. gründete sich im Oktober 2018 mit dem Ziel für Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf und stark herausforderndem Verhalten (wie Menschen aus dem Autismusspektrum, Menschen mit ausgeprägten Hospitalismen, Tickerkrankungen, Doppeldiagnosen) ein adäquates Wohnangebot zu entwerfen und umzusetzen.
Für Gespräche, Fragen zur Konzeption und zu freien Plätzen oder dem Wunsch, sich vor Ort selbst ein Bild zu machen, für Mitarbeit usw., können Sie gerne Kontakt aufnehmen:
md@mysa-verein.de | Tel. 033 093 / 38 118 od. 030 / 61 65 12 49 od. 0176 / 47 85 53 93.
Der Verein bittet um Spenden für den weiteren Aufbau des Projekts:
Mysa e.V. IBAN: DE61 4306 0967 1239 7412 00.

Termine

25. Tagung zur anthroposophischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie

6. / 7. März 2020
Thema: „Die Entwicklung der Persönlichkeit und ihre Störungen“
Tagungsort: Blote-Vogel-Schule, Witten-Annen
http://www.praxis-schmidt-herdecke.de/wp-content/uploads/2019/08/ProKid-Programm-2020-Persoenlichkeit.pdf

Anthropoi Selbsthilfe Tag / Mitgliederversammlung 2020

25. April 2020
Ort: Die Lebensgemeinschaft Sassen, Sassen 1, 36110 Schlitz (Nähe Fulda) https://lebensgemeinschaft.de/sassen/
Inhaltliches Thema: Rechtliche Betreuung
Termin bitte vormerken!

Kongress-Festival 2020 für eine soziale Zukunft!

11. bis 14. Juni 2020
Jahrhunderthalle in Bochum
(Anthropoi Selbsthilfe gehört zu den Mitveranstaltern)
https://www.sozialezukunft.de/

Lust auf mehr…

„Wenn erst mal alles anders ist“

heißt der neue Ratgeber der Aktion Mensch, der sich gezielt an (werdende) Eltern von Kindern mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung wendet. Die Broschüre bündelt hilfreiche Sachinformationen, Tipps von Experten sowie Erfahrungen von Familien, die diese Situation bereits gemeistert haben. Ein zugehöriges Webangebot auf www.familienratgeber.de/elterninfo bietet weitere Hilfsmittel und Materialien zum Download und Bestellen an.

Behindertentestament / Betreuungsrecht

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18.1.2019 (Az. 34 Wx 165/18 Kost) ist für die Festsetzung von Gerichtskosten für eine rechtliche Betreuung nur der Teil des Vermögens maßgeblich, auf den sich die Betreuung bezieht. Das Vermögen aus einem Behindertentestament fällt nach Auffassung des Gerichts nicht hierunter. In einem aktuellen Beitrag erläutert der bvkm die Hintergründe der Entscheidung und gibt Tipps für Betroffene.
https://bvkm.de/ratgeber/behindertentestament-beschluss-des-olg-muenchen-zu-den-gerichtskosten-einer-rechtlichen-betreuung/

Gute Begleitung am Lebensende

Menschen mit Behinderung wohnen häufig in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für viele Menschen bleiben diese Orte auch für die letzte Lebensphase zentral. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das seit Dezember 2015 in Kraft ist, setzt die Rahmenbedingungen für Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.  Eine Stellungnahme des Ethikforums des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), die auch von den Gesellschaftern des Instituts, darunter Anthropoi Bundesverband, getragen wird, soll Einrichtungen der Eingliederungshilfe dabei unterstützen, eine solche Beratung einzuführen. Hier können Sie die Stellungnahme zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung des Ethikforums des IMEW herunterladen.
Umfassende Informationen über diese Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier auf der Website des Anthropoi Bundesverband.

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Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz

Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 | Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi-selbsthilfe.de

Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke
Fotos: Ingeborg Woitsch; Mysa e.V.

Spendenkonto

bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN: DE88 1002 0500 0003 2472 00