Newsletter September 2018

Hier finden Sie die kompletten Beiträge des Newsletters vom 2o. September 2018.

Den Newsletter vom 20. September 2018 hier als pdf-Datei (510 kB) downloaden.

Newsletter 8 / 2018

20. September 2018

Liebe LeserInnen,

schon unsere regelmäßigen Nachrichten vermisst? Bedingt durch Urlaubszeiten und Umstellungen in der IT (Computer im Büro) haben wir es nicht geschafft, Ihnen auch im August einen Newsletter zu schicken. Aber Sie haben ja sicherlich sowieso das ungewöhnlich schöne Sommerwetter genossen!
Wir freuen uns, wenn wir Sie im Oktober auf einer unserer Regionaltagungen begrüßen dürfen, siehe unter Termine.

Ihre Newsletter-Redaktion
Volker Hauburger und Alfred Leuthold

INHALT

  • Neues aus Politik und Gesellschaft
  • Neulich in …
  • Termine
  • Lust auf mehr …

Neues aus Politik und Gesellschaft

Brandenburger unter Betreuung dürfen künftig wählen

Brandenburg führt das Wahlrecht für Menschen unter Betreuung ein. Damit können künftig auch Menschen wählen gehen und in öffentliche Ämter gewählt werden, die ihren Alltag nicht allein bewältigen können. Eine entsprechende Änderung des Landes- und des Kommunalwahlgesetzes wurde am 27.6.18 im Landtag in Potsdam mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher waren Brandenburger unter Betreuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht ausgeschlossen. Betroffen waren 2.500 Menschen. Brandenburg ist das dritte Bundesland, das diesen Schritt geht. Bisher ist das Wahlrecht nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geändert worden.

Pränataldiagnostik darf nicht die Vorstellung erwecken, nur makelloses Leben sei lebenswert! – BAG SELBSTHILFE unterstützt parteiübergreifende Abgeordneteninitiative

Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken möchte die Entscheidung im Bundestag diskutieren, ob vorgeburtliche Bluttest, mit denen Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt werden können, zu einer Kassenleistung werden sollen. Denn eine ethische Debatte bei einem Thema solch großer Tragweite darf nicht unter den Tisch gekehrt und an anderer Stelle entschieden werden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative. „Über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik darf nicht die Vorstellung erweckt werden, dass nur makelloses Leben lebenswert sei“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Dr. Martin Danner, klar. „Eine Einführung von vorgeburtlichen Tests als Kassenleistung würde diesen Eindruck erwecken und auch den Druck für Eltern, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, deutlich erhöhen. Der Entscheidung für ein Leben darf nicht eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde liegen. Tests, die hierauf abzielen, sollten generell verboten werden!“
Anlass für die parteiübergreifende Abgeordneteninitiative sind Untersuchungen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für den Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht hat – wir berichteten im Newsletter 7/2018.

Paritätischer warnt vor Einfluss der Pharmalobby bei der Unabhängigen Patientenberatung

Pressemeldung des Paritätischen:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist alarmiert durch die Medienberichte vom drohenden erneuten Verkaufs der ehemals gemeinnützigen „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) an die der Pharmaindustrie nahestehenden Careforce GmbH. Aus Sicht des Wohlfahrtsverbandes erweist man damit den Patientinnen und Patienten, einen Bärendienst. Bereits 2016 wechselte die UPD an die privatwirtschaftliche Sanvartis GmbH. Der Paritätische kritisierte dies damals bereits deutlich. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes erklärte zu den jüngsten Entwicklungen: „Dieses Rundgeschiebe und Tricksen bei dubiosen Zahlungsströmen bei gleichzeitigen Mängeln in der Beratung zeigt: eine wirkliche Unabhängige Patientenberatung gehört nicht in die Hand der Gewinnwirtschaft, sondern unter die Regie der Zivilgesellschaft.“
Die Unabhängigkeit der Beratung müsse inzwischen stark bezweifelt werden, so der Verband. Auch Eignung und Gemeinnützigkeit der Careforce GmbH, die ausschließlich Dienstleistungen für die Pharmaindustrie macht, seien fragwürdig. Inwiefern öffentliche Mittel geflossen sind, müsse nun lückenlos aufgeklärt werden. Die beschriebenen Ereignisse erfordern nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes eine umgehende öffentliche sowie parlamentarische Aufklärung, eine Kontrolle durch Aufsichtsorgane, Finanzamt und Bundesrechnungshof. Danach sollte der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen, die eine zuverlässige und vertrauenswürdige unabhängige Patientenberatung in Regie der maßgeblichen Patientenorganisationen vorsieht.
Berichte in der Tageszeitung „Junge Welt“:
www.jungewelt.de/artikel/338764.lobbyarbeit-verraten-und-verkauft.html
www.jungewelt.de/artikel/338775.lobbyismus-feindliche-%C3%BCbernahme-perfekt.html

Neulich im …

… Raphaelhaus in Stuttgart

Das Raphaelhaus in Stuttgart feiert dieses Jahr sein 50jähriges Bestehen. Gemeinsam mit dem Stuttgarter Alex-Club, der ebenfalls 50 Jahre feiert, machten sie eine ganz besondere öffentlichkeitswirksame Aktion:
Am 12. Juli 2018 trafen sich zu einem Flashmob mit Rollstuhltanz auf dem Marktplatz vor dem Stuttgarter Rathaus.
Fotos vom Flashmob und Rollstuhltanz:
http://www.raphaelhaus-stuttgart.de/ueber-uns/impressionen/bildergalerie/
Ein kurzes Video finden Sie auf youtube: https://www.youtube.com/watch?v=9EgQjjsmaSg
Am 29. September 2018 wird mit einem großen Hoffest gefeiert: https://www.raphaelhaus-stuttgart.de/aktuelles/

 

Termine

Regionaltagung der Region NRW Anthropoi Selbsthilfe

20. Oktober 2018
in Wuppertal, Troxler-Werkstätten
Thema: Wie werden im BTHG die Leistungen zur Teilhabe festgelegt?
Einladung unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/anthropoi-selbsthilfe/regionen/region-nrw/
Bitte Anmeldung bis zum 8. Oktober 2018 in der Beratungsstelle.

Angehörigen-Mitarbeiter-Tagung der Region Nord Anthropoi Selbsthilfe

20. Oktober 2018
in Ammersbek, Vogthof
Thema: Beziehungs-Gestaltung aus anthroposophischer Sicht
Einladung unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/anthropoi-selbsthilfe/regionen/region-nord/

Gemeinsamer Fachtag von Anthropoi Selbsthilfe Region Baden-Württemberg und dem Anthropoi Regionalverband Baden-Württemberg (Einrichtungen)

26. Oktober 2018
Bad Boll, Rudolf-Steiner-Seminar
Themen: Umsetzung BTHG / Beantragung von Leistungen
Mehr Informationen unter https://anthropoi-selbsthilfe.de/anthropoi-selbsthilfe/regionen/region-ba-wuertt-by/

„Für wen ist herausforderndes Verhalten eine Herausforderung? Praxis, sozialer Kontext, ethische Reflexion“ – Kooperationsveranstaltung der Stiftung Lauenstein mit dem IMEW

3. / 4. Dezember 2018
in Berlin
Infos und Anmeldung: https://bit.ly/imew-dez2018

Mitgliederversammlung Anthropoi Selbsthilfe 2019

6. April 2019
in Dortmund, Werkstätten Gottessegen
Mit Informationen zum BTHG – parallel auch in Einfacher Sprache für Menschen mit Assistenzbedarf
Informationen unter
https://anthropoi-selbsthilfe.de/services/mitgliederversammlung-2019/.

 

Lust auf mehr…

Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf

Menschen mit Assistenz- oder Pflegebedarf haben ein höheres Risiko, an Zahn- oder Mundschleimhauterkrankungen zu leiden. Darum werden seit dem 1. Juli 2018 neue Vorsorgeleistungen für Menschen, die Eingliederungshilfe oder Leistungen aufgrund eines Pflegegrades beziehen, zur Verfügung gestellt. Über diese Leistungen soll am 25. September 2018, dem „Tag der Zahngesundheit“, der in diesem Jahr unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“ steht, auf zahlreichen regionalen Veranstaltungen informiert werden. Weitere Informationen und eine Liste der regionalen Veranstaltungen finden Sie auf www.tagderzahngesundheit.de
Siehe auch Artikel in informiert! Michaeli 2018.

Wahlhilfe für Bayern-Wahl

Ein Wahl-Hilfe-Heft in Leichter Sprache für die Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober 2018 kann als pdf-Datei heruntergeladen werden unter
www.behindertenbeauftragte.bayern.de

Inklusion im Kino

Am 27. September 2018 kommt Eike Besudens „Weserlust Hotel“ in die Kinos. Ein lebensfroher Film über die Umsetzung von Inklusion. Das außergewöhnliche Making-of eines Spielfilms, in dem Menschen mit Assistenzbedarf an der Seite von bekannten Schauspielern wie Dominique Horwitz und Doris Kunstmann spielen und auch bei Kamera, Kostüm oder Ausstattung mitarbeiten.
http://weserlusthotel.de/

Museumsführer in Einfacher Sprache

16 Museen aus dem Berliner Raum werden vorgestellt. Erstellt wurde das Heft in Einfacher Sprache von Menschen mit und ohne Behinderung mit Unterstützung der Aktion Mensch. Kostenlos zu bestellen über leichte.sprache@lebenshilfe-berlin.de

Richtig vorsorgen

Die neue Broschüre „Das Behindertentestament“ zeigt auf, was Sie als Mensch mit Behinderung oder als Angehöriger zum Thema Testament und Vorsorge wissen müssen. Mit Beispielfällen und Formulierungsmustern, Das Heft ist erschienen im C.H.Beck Verlag München in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
DIN A 4, 64 Seiten, 5,50 Euro. ISBN: 978-3-406-71951-6.
Bestellung im Buchhandel oder über die Lebenshilfe www.lebenshilfe-verlag.de

Erfolg vor dem Sozialgericht Detmold zur Grundsicherung im Berufsbildungsbereich

Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter haben es gemeinsam mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford dazu, der jungen Frau die seit einem Jahr verweigerten Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen (Urteil vom 14. August 2018, Aktenzeichen: S 2 SO 15/18). Kim-Lea Glaub lernt im Berufsbildungsbereich der Herforder Lebenshilfe-Werkstätten. Die Auszahlung der Grundsicherung wurde verwehrt – wie Tausenden anderen, meist jungen Erwachsenen mit Behinderung in Deutschland auch. Für die Herforderin, die seit ihrem 18. Geburtstag wegen ihrer Erwerbsminderung eigentlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, geht es um sehr viel Geld: Monat für Monat musste sie auf 416 Euro verzichten, Mehrbedarfe sowie Kosten für Miete und Heizung nicht eingerechnet. Schuld daran ist die Neufassung von § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII. Das Sozialgericht Detmold hat die Auffassung der Lebenshilfe bestätigt. Da Kim-Lea Glaub die Voraussetzungen für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllt hat, „ist bei der Klägerin ohne weitere Prüfung von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen“. Andere Sozialgerichte haben bereits in gleicher Weise entschieden wie die Detmolder Richter, darunter schon in zweiter Instanz das Landessozialgericht Hessen.
https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/17/

Rechtsberater*innen

Die Website der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist neugestaltet worden, d.h. bisherige Links funktionieren nicht mehr!
Wenn Sie also die Liste der Rechtsberater*innen auf der Website der Bundesvereinigung Lebenshilfe suchen, der Link lautet nun
https://www.lebenshilfe.de/standorte
Sie können nach Bundesländern oder Postleitzahlen suchen. In der Auswahlliste „Angebote wählen“ den letzten Eintrag „Rechtsberater extern“ anklicken (die Häkchen bei „Organisation“ können Sie stehen lassen).

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Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Telemediengesetz

Im Auftrag des Vorstandes von Anthropoi Selbsthilfe: Alfred Leuthold
Herausgegeben von der Beratungs- und Geschäftsstelle der
Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
— Anthropoi Selbsthilfe —
Argentinische Allee 25 | 14163 Berlin
Tel. 030 / 80 10 85 18 |  Fax 030 / 80 10 85 21
E-Mail: info@anthropoi-selbsthilfe.de
https://anthropoi.de | https://anthropoi-selbsthilfe.de

Anthropoi Selbsthilfe wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Klaus Biesdorf, Doris Bröring-Boklage, Andreas Enke, Volker Hauburger, Sabine von der Recke

Spendenkonto

bei Bank für Sozialwirtschaft Berlin, BIC: BFSW DE33 BER
IBAN:   DE88 1002 0500 0003 2472 00