Wohngeld oder Grundsicherung?

(aus: informiert! Michaeli 2021)

In informiert! Weihnachten 2020 haben wir darüber berichtet, dass die Zuzahlungsgrenze für Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse höher ist, wenn statt Grundsicherung nach SGB XII ergänzend Wohngeld zur Rente und dem WfbM Einkommen bezogen wird. Auch andere Vorteile der Grundsicherung nach SGB XII wie Vergünstigungen für Eintrittspreise, Vergünstigungen im ÖPNV oder die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen entfallen im Wohngeldbezug. Im Einzelfall kann der Bezug von Grundsicherung nach SGB XII deswegen finanziell vorteilhafter sein für Bedürftige als der Wohngeldbezug.

Umstritten war allerdings bisher, ob der Sozialhilfeträger auf die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen kann. Erfreulicherweise hat das Bundessozialgericht jetzt mit Urteil vom 23.02.2021 (B 8 SO 2/20 R) klargestellt, dass Bedürftige die für sie günstigste Leistungsform wählen können. Der Sozialhilfeträger darf die Grundsicherung nicht mit der Begründung ablehnen, dass vorrangig Wohngeld zu beantragen ist.

(August 2021) RAin Sabine Westermann