Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Assistenzbedarf gilt auch für die Fahrt zur WfbM
(aus informiert! Weihnachten 2019)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. August 2018, L 23 SO 358/15) musste sich mit einem Fall befassen, in dem die Höhe der Fahrtkosten zur Werkstatt (WfbM) und zurück streitig waren.
Das Sozialamt hatte tägliche Fahrtkosten in Höhe von 45,00 EUR bewilligt. Der von der Klägerin mit Assistenzbedarf bevorzugte Fahrdienst, dessen Fahrer sie kannte und mit dem sie bereits seit Jahren zur WfbM fuhr, sollte am Tag jedoch 48,90 EUR kosten. Der Leistungsträger lehnte die Übernahme der weiteren 3,90 EUR pro Tag mit Verweis auf die kostengünstigere Beförderung ab.
Das Sozialgericht folgte der Auffassung des Leistungsträgers und erachtete den günstigeren Fahrdienst für angemessen.
Das Landessozialgericht sah dies anders und verwies darauf, dass Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§ 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Die täglichen Mehrkosten von 3,90 EUR für den favorisierten Fahrdienst stufte das Landessozialgericht als angemessen ein.
Die Entscheidung ist zu begrüßen, insbesondere dass das Landessozialgericht auch die Wünsche der Klägerin berücksichtigte und sich nicht ausschließlich am kostengünstigsten Anbieter orientierte.
Mit dem BTHG erfährt das Wunsch- und Wahlrecht auf die Art und Weise der Ausführung von Leistungen der Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 eine Stärkung. Aber auch hier bleibt es weiterhin bei der Einschränkung, dass die Wünsche angemessen sein müssen. Das bedeutet, es dürfen keine vergleichbaren und wesentlich kostengünstigeren Alternativen vorhanden sein. Streitige Punkte dürften auch hier in Zukunft sein, wann eine Leistung vergleichbar ist und wann ein Wunsch (noch) angemessen ist.
Die Entscheidung des Landessozialgerichts kann kostenlos abgerufen werden unter: https://sozialgerichtsbarkeit.de > Entscheidungen (Aktenzeichen: L 23 SO 358/15)
(November 2019) RAin Sabine Westerman