Eine wirklich gute Nachricht für Menschen mit Bezug von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)! Das sogenannte Schonvermögen ist nun auf einen Betrag von 5.000 Euro erhöht (bisher 2.600 Euro). Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, soweit sie auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen sind und deswegen nicht von den neuen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung nach dem Bundesteilhabegesetz profitieren.

Gerade noch rechtzeitig wurde die Verordnung am 30.3.17 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit zum 1. April 2017 in Kraft!
(Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII).

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/vermoegensschonbetrag-wird-erhoeht.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=20&cms_et_sub=23.03.2017_/DE/Presse/Meldungen/2017/vermoegensschonbetrag-wird-erhoeht.html