Assistenz im Krankenhaus

April 2024 | Die „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ ist das Thema eines barrierefreien Erklärvideos bei Reha-Recht.de: Konzipiert wurde es vom Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Rechtsgrundlagen für die Krankenhausbegleitung sind § 44b SGB V und § 113 Abs. 6 SGB IX. Das Erklärvideo ist entstanden im Forschungsprojekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR), das vom Bundesministerium für Arbeit aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Interessierte können aus zwei Fassungen wählen, die unter Youtube veröffentlicht sind, mehr Infos unter https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/neu-auf-reha-recht-erklaervideo-zur-krankenhausbegleitung

Dezember 2022 | In unserem Heft BTHG-Info Nr. 6 finden Sie einen ausführlichen Text zu „Assistenz im Krankenhaus – Wie kann die neue Leistung in Anspruch genommen werden?“

Praxistipp: Wenn eine Krankenkasse nichts von der gültigen Rechtslage weiß, geben Sie der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in gerne einfach unser BTHG-Info zu lesen (Link mailen).

Hier Download des Heftes BTHG-Info Nr. 6 (PDF, 248 kB).

Parodontitis-Therapie

Juli 2021 | Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) informiert: Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es seit 1. Juli 2021 ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitis-Therapie. Die Leistungen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie verankert. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn die Patient*innen die Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt selbst aufrechterhalten können, bei der Behandlung eine Allgemeinnarkose benötigt wird oder wegen geistiger Einschränkungen nicht oder nur teilweise kooperiert werden kann. Diese systematische Parodontitis-Behandlung ist bei der Krankenkasse lediglich anzuzeigen.
https://www.g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/parodontalerkrankungen/

Information:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.
https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/

Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)

Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft MZEB (Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung; gem. Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 c SGB V)) findet sich eine Kartenübersicht aller Zentren im Bundesgebiet:
https://bagmzeb.de/mzebs-finden/

Die Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (DGMGB) e.V. hat folgende Website:
https://dgmgb.de