Es gibt vielfältige Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen:

  • Sie können Anthropoi Selbsthilfe durch eine  Spende unterstützen.
    Denn ein wesentlicher Teil unserer Arbeit wird erst durch Ihre Spenden möglich.
  • Werden Sie > Fördermitglied  und unterstützen Sie unsere Arbeit kontinuierlich!

Spendenkonto

Spendenkonto Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.

SozialBank Köln,  BIC:  BFSW DE33 XXX
IBAN:  DE65 3702 0500 0003 2472 01

Wir freuen uns über kleine und große Beträge! Vielen Dank!

Die Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V. (Anthropoi Selbsthilfe) ist als gemeinnützig anerkannt, d.h. Spenden an uns können Sie von der Steuer absetzen. Auf Wunsch vieler Förderer versenden wir bereits für Spenden ab 50 € im Folgemonat unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung (= Spendenbescheinigung).

Bei Spenden bis zu 300 € können Sie beim Finanzamt auch als Beleg einreichen:

Bei Überweisungen per Papierüberweisung mit unserem Überweisungsträger ‚Spende’:
Den Abschnitt ‚Beleg/Quittung für den Auftraggeber’ ausfüllen. Wenn dieser bei Bareinzahlung von der Bank abgestempelt wird, reicht er alleine aus, andernfalls diesen Abschnitt zusammen mit einem Bankbeleg über die getätigte Überweisung einreichen (manche Banken stellen solche Bescheinigungen extra aus, ansonsten Kontoauszug dazu).

Bei Online-Überweisungen:
(lt. Entscheidung der Oberfinanzdirektion Frankfurt, AZ: S 2232 A-109-St II 2.06)
Drucken Sie selbst einen Beleg über die Überweisung aus. Der Ausdruck muss enthalten: Name und Kontonummer des Auftraggebers sowie des Empfängers, Betrag und Buchungstag. – Bei einzelnen Banken finden Sie diesen Beleg als extra Anlage beim Kontoauszug –
Zusätzlich benötigen Sie einen Beleg des Empfängers, aus dem Folgendes hervorgeht: der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe, dass es sich um eine Spende handelt und die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer. Als Beleg genügt zum Beispiel ein ungenutzter vorgedruckter Überweisungsträger des Empfängers.

„Die Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V., Argentinische Allee 25, 14163 Berlin, ist wegen Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) nach dem letzten ihr zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/657/50260 vom 20.07.2023 für die Jahre 2020 – 2022 nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit und bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.“

Feste feiern wie sie fallen –
Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen

Schenken Sie Spenden statt Geschenke

Viele freudige Anlässe gibt es im Leben – wie wunderschön!

Kennen Sie die Frage „Was soll ich bloß schenken?“ zum Geburtstag, zum Namenstag, zur Silbernen Hochzeit, zu einem Jubiläum oder den Jahresfesten wie Weihnachten und Ostern. Die Beschenkte / der Beschenkte hat doch eigentlich schon alles.

Hier finden Sie die wunderbare Lösung:

Bitten Sie Ihre Gäste, am besten schon mit der Einladung, um Spenden für Anthropoi Selbsthilfe. Für eine gute Zukunft von Menschen mit Unterstützungsbedarf!
Gerne stellen wir Ihnen dazu Informationsmaterial bereit.

Danke!

Wir bedanken uns ausdrücklich bei den vielen Menschen, die uns zum Teil seit vielen Jahren mit größeren oder kleineren Beträgen finanziell unterstützen — einmalig, oder regelmäßig!