13. Jahrestag UN-Behindertenrechtskonvention
Vor 13 Jahren am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist Deutschland in Kraft getreten.
Die UN-Vollversammlung hatte die Konvention am 13. Dezember 2006 verabschiedet. Inzwischen haben 182 Staaten weltweit die UN-BRK ratifiziert.
Der vollständige Name ist eigentlich „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD).
Darin wurden die bislang existierenden Menschenrechtsabkommen aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die UN-BRK stellt die Pflichten der Staaten heraus, die bestehenden Menschenrechte für alle Menschen vollumfänglich zu gewährleisten.
Aufgabe aller Menschenrechtskonventionen ist das Empowerment der Menschen, indem die Rechte auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und volle gleichberechtigte Teilhabe geltend gemacht und durchgesetzt werden. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion:
Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.
Inzwischen scheint es einerseits schon fast selbstverständlich, dass es die UN-BRK gibt. Andrerseits müssen wir sie uns immer wieder ins Gedächtnis rufen und zu rechtlichen Argumentationen heranziehen.
Text der UN-BRK:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (behindertenbeauftragter.de)
(Hinweis: Falls der Link nicht mehr funktionieren sollte, bitte auf der Website des Behindertenbeauftragten suchen).