Ausschuss prüft Umsetzung in Deutschland im Sommer 2023
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird jeweils im Abstand von mehreren Jahren vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft, zuletzt im Jahr 2015. Nun steht der Folgetermin fest: In seiner Sitzung vom 14.8.-8.9.2023 wird der Ausschuss die Umsetzung in Deutschland erneut überprüfen.
Die Bundesregierung hat für das Staatenberichtsverfahren bereits einen Staatenbericht eingereicht, sowie eine Reihe von Fragen beantwortet, die im Vorfeld der Prüfung vom Ausschuss übermittelt wurden. Grundlage der Prüfung sind darüber hinaus auch Parallelberichte der Zivilgesellshcaft. Der Ausschuss hat die ihm bereits vorliegenden Dokumente veröffentlicht.
Der Paritätische Gesamtverband beteiligt sich über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Zusammenschluss mit weiteren Organisationen an der Erarbeitung eines Parallelberichts. Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hat auf ihrer Website weitere Informationen zum Staatenberichtsverfahren sowie einige der bereits vorliegenden Berichte in deutscher Übersetzung und Leichter Sprache zusammengestellt.