Historie UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
Das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung einstimmig verabschiedet.
Am 30. März 2007 wurde es von der deutschen Bundesregierung unterzeichnet . Sie hat sich damit verpflichtet, das Ratifikationsverfahren einzuleiten, d.h. die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers (Deutscher Bundestag, Bundesrat) einzuholen.
Am 4. Dezember 2008 hat der Bundestag in der abschließenden Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ einstimmig angenommen.
Am 19. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Nach dem Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zum 1. Januar 2009 hinterlegte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, am 24. Februar 2009 die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York.
Damit sind ab 26. März 2009 beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland verbindlich. Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab.
Am 23. Dezember 2010 hat die Europäische Union die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.
Im August 2011 verabschiedet die Bundesregierung dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Doch bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass viel zu wenige der Verbesserungsvorschläge von Behindertenverbänden eingeflossen sind. Zudem sollen die meisten konkreten Verbesserungen nur dann in die Tat umgesetzt werden, wenn ausreichend Geld vorhanden ist – „Kostenvorbehalt“, so der verschleiernde Fachbegriff für Unsicherheit und Unverbindlichkeit.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben das Recht, eigene sogenannte Parallelberichte bei der UNO einzureichen. Dazu hat sich ein Zusammenschluss von knapp hundert Verbänden gebildet – die BRK-Allianz, auch Anthropoi Selbsthilfe ist Mitglied. Am 17. Januar 2013 wurde der Schattenbericht verabschiedet.
Im Februar 2014 erarbeiten die Vorstände von Anthropoi Selbsthilfe und Anthropoi Bundesverband eine überarbeitete Gemeinsame Erklärung zur UN-Behindertenrechtskonvention (siehe Liste Veröffentlichungen).
Der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention hat am 14. April 2014 die Frageliste (die sogenannte „List of Issues“) für die Staatenprüfung von Deutschland beschlossen. Mehr Infos unter www.brk-allianz.de.
Die Staatenprüfung Deutschlands hat im April 2015 stattgefunden.