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Kindergeld / Kindergrundsicherung: Wir haben erfolgreich interveniert

Seit Beginn des Jahres 2023 sind wir Anthropoi Selbsthilfe wachsam, dass durch die geplante Kindergrundsicherung (ab 2025) keine Nachteile entstehen für die bisherigen Bezieher*innen des Kindergelds für erwachsene Menschen mit Assistenzbedarf.

Im Newsletter Mai 2023 hatten wir Sie schon auf das Positionspapier des Deutschen Behindertenrats hingewiesen.
Anfang September lag nun der Referentenentwurf des Gesetzes vor. Wir haben schnell reagiert und in der gesetzten Frist von wenigen Tagen unsere Stellungnahme dazu abgegeben an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Unsere sozialpolitische Sprecherin Frau Rechtsanwältin Sabine Westermann und unser Vorsitzender Volker Hauburger haben unser Papier formuliert.

Am 27.9.23 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die bvkm, Lebenshilfe und wir gefordert hatten. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.
Hier klicken zum Download der Stellungnahme von Anthropoi Selbsthilfe 6.9.23 zum Referentenentwurf Kindergrundsicherung (PDF, 170 kB).

Die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat fehlen bisher immer noch, das entsprechende Gesetz konnte 2023 nicht mehr verabschiedet werden. Familienministerin Lisa Paus geht aber davon aus, dass die Kindergrundsicherung kommen wird. Und ob die Kindergrundsicherung dann tatsächlich zum geplanten Termin am 1. Januar 2025 eingeführt werden kann, ist derzeit fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit sieht große Hürden bei der finanziellen, technischen und organisatorischen Umsetzung. Um die nötigen Vorbereitungen zu treffen, wäre nach aktuellem Ermessen ein Aufschub um ein halbes Jahr erforderlich.