Nicht invasiver Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung

Ab dem 1. Juli 2022 ist der NIPT als Kassenleistung erhältlich gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Test hat keinen medizinischen Nutzen. Er kann nichts heilen, sondern nur feststellen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie hat oder nicht.
Auf der Website des G-BA finden sich „Antworten auf häufig gestellte Fragen zum NIPT auf Trisomien“:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/schwangerschaft-mutterschaft/faqs-nipt/#ab-wann-genau-ubernehmen-die-krankenkassen-die-kosten-fur-einen-nichtinvasiven-pranataltest-auf-trisomien-und-die-damit-verbundene-arztliche-aufklarung-und-beratung
Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik:
www.netzwerk-praenataldiagnostik.de/
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21.03.2019 hatten 27 Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet, in der sie sich gegen die Krankenkassenfinanzierung von Bluttests auf genetische Abweichungen (NIPT – Nicht Invasive Pränatale Tests) aussprechen. Auch wir Anthropoi Selbsthilfe hatten damals mitunterzeichnet.
https://anthropoi-selbsthilfe.de/zeitthemen/ja-zur-vielfalt-des-menschlichen-lebens/