Gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen in besonderen Wohnformen!
Anthropoi Selbsthilfe und Anthropoi Bundesverband fordern in einem gemeinsamen Positionspapier vom 6. Februar 2024 den gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen in besonderen Wohnformen.
In den letzten Jahren erreichten uns vermehrt Anfragen von Menschen, deren Angehörige mit Assistenzbedarf wegen eines gestiegenen Grundpflegebedarfs nicht mehr in der besonderen Wohnform versorgt werden konnten und in ein Pflegeheim ziehen sollten. Ebenso sind auch junge Menschen mit Assistenzbedarf und einem hohen Grundpflegebedarf (besonders Pflegegrad 4 und 5) betroffen, die keinen Platz in einer besonderen Wohnform finden. Hier muss der Gesetzgeber endlich tätig werden. Das Positionspapier haben wir deswegen u.a. an die jeweiligen behindertenpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Parteien im Bundestag sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelt. Mit dem Positionspapier wollen wir erneut auf das Problem und die erheblichen Konsequenzen für Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen aufmerksam machen.
Auch Sie sind herzlich dazu eingeladen, dieses Papier zu verteilen, z.B. an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.
Mit einer Zusammenfassung in Einfacher Sprache:
Das Positionspapier zu § 43a SGBXI hier zum Download (PDF, 585 kB).